Bei einer in Rottweil gegründeten Firma geht es nicht mit rechten Dingen zu. Foto: © Finanzfoto – stock.adobe.com

Duo leistet sich viele krumme Dinger. Zu wenig Lohn, keine Sozialversicherungsbeiträge. 637.000 Euro Schaden.

Rottweil - 27 mal macht ein Firmenchef falsche Angaben bei Bruttolöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen. Ein Bekannter hilft ihm dabei. Das Amtsgericht Tuttlingen verurteilt die beiden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Eine Firma, die nur auf Papier existiert, zwei Angeklagte, die sofort geständig sind und ein Verteidiger, der dem Staatsanwalt in allen Punkten zustimmt: Der Fall, über den Richter Thomas Straub und seine Schöffen am Montag vor dem Amtsgericht in Tuttlingen verhandelt haben, mutet ungewöhnlich an, war aber gerade deshalb schnell beendet.

Ein dubioses Geschäft

Das lag zum Großteil an den zwei Angeklagten: einem 48-jährigen KfZ-Mechaniker serbischer Herkunft und einem zehn Jahre jüngeren Bauarbeiter aus Montenegro. Beide räumten die lange Liste von Taten, die ihnen Staatsanwalt Michael Groß vorwarf, unumwunden ein.

2015 gründet der Jüngere der beiden ein Bauunternehmen in Rottweil. Dieses führt jedoch inoffiziell der 48-Jährige: Er beschäftigt Mitarbeiter, die eigentlich für eine andere Firma arbeiten, meldet sie nicht ordnungsgemäß bei der Rentenversicherung an und zahlt ihnen zu wenig Lohn für ihre Arbeit.

637.000 Euro Schaden

Da niemandem der Betrug auffällt, wird der 48-Jährige 2016 noch dreister: Wieder arbeitet er als Geschäftsführer, dieses Mal für eine Firma in Trossingen, weist sich aber nicht als Arbeitgeber aus.

Erneut unterschlägt er auch für seine Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich gibt er in einem elektronischen Meldesystem zu geringe Bruttolöhne an.

Die Taten häufen sich: Am Ende sind es 27, durch die ein Schaden von rund 637.000 Euro entsteht. Dies wäre vermutlich unbemerkt geblieben, wäre der jüngere der beiden Täter nicht wütend auf seinen Komplizen geworden, weil er "kaum von der Sache profitierte", wie sein Anwalt sagt. Vermutlich aus Rachsucht geht der 38-Jährige zur Polizei und meldet den Betrug.

Komplize packt aus

Staatsanwalt Michael Groß berücksichtigte die Hilfe des Angeklagten bei der Aufdeckung der Taten - ebenso wie die Tatsache, dass er und sein Komplize noch nicht vorbestraft waren und die Taten lange zurückliegen. Für den 38-Jährigen forderte er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Wegen der im Vergleich schwereren Straftat - die andere Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen, vom Markt verdränge - sollte der 48-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung erhalten und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Dem kann ich nur zustimmen", sagte der Anwalt des Hauptangeklagten, Frank Theumer. Auch für Richter Thomas Straub klang das Plädoyer überzeugend. Er verhängte das noch nicht rechtskräftige Urteil in der Hoffnung, dass die Verurteilten ihre "Taten nicht wiederholen und von nun an eigenhändig Geld verdienen".