Die Täter hatten sich per Telefon als Beamte der Kriminalpolizei ausgegeben. Foto: Pixabay

Kriminelle Organisation jagt Senioren mit erfundener Einbruchserie Angst ein. Geldabholer verurteilt.

Rottweil - Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahren Bewährung - so lautete das Urteil gegen eines der Bandenmitglieder, die sich als falsche Polizisten das Vertrauen argloser Senioren erschlichen und so beinahe eine Beute im mittleren fünfstelligen Bereich gemacht hätten.

Nur Kommissar Zufall war es zu verdanken, dass sowohl im Karlsruher, als auch im Rottweiler Fall die Ersparnisse der geschädigten Senioren - Bargeld und Goldmünzen - beim Besitzer verblieben oder zurückgegeben werden konnten.

Angeklagter räumt Taten ein

In beiden Fällen hatte laut Anklage der Staatsanwaltschaft eine kriminelle Organisation von der Türkei aus agiert, sich telefonisch als Beamte der Kriminalpolizei ausgegeben, um den Senioren ihr Vermögen aus der Tasche zu ziehen. Dabei gingen die bislang unbekannten Täter recht perfide vor, hielten über Stunden in Rottweil sogar über Tage den telefonischen Kontakt, um den Druck auf die Opfer zu erhöhen. Der 29-jährige Angeklagte fungierte dabei als Geldabholer, wie er vor Gericht zugab.

Hinter verschlossenen Türen hatten sich Richter, Schöffen Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein Strafrahmen geeinigt im Falle, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablege. Dieser räumte die Taten am am 20. Februar dieses Jahres in Karlsruhe und am 30. April in Rottweil dann auch durch seinen Anwalt ein.

Am Anfang stand in beiden Fällen ein recht ausgeklügelte Masche, die sich die Hintermänner einfallen ließen: eine erfundene Einbruchsserie. Die Polizei hat Täter festgenommen, einige sind noch auf der Flucht.

Opfer ist seit dem Vorfall sehr misstrauisch

Im Karlsruher Fall sollte der Angeklagte die Wertgegenstände aus der Wohnung eines Ehepaares holen, während dieses in einem kleinen Raum ausharrte. Er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er die Goldmünzen nicht fand.

Besonders bedrückend war, wie die 79-jährige Zeugin vor Richter Oliver Niefer und den beiden Schöffinnen erzählte, sei ihr Mann während der Tat gestürzt und habe einen Rettungswagen benötigt. Die falschen Polizisten am Telefon hätten zuerst gesagt, sie riefen Hilfe, hätten die Dame dann aber dazu angehalten, selbst einen Rettungswagen zu rufen, nachdem der Geldabholer das Haus verlassen hatte. Das war am 20. Februar 2019. Mittlerweile sei ihr Mann verstorben. Auf die Frage, der Staatsanwältin, wie es ihr heute gehe, antwortet die Seniorin: "Ich bin sehr misstrauisch und muss mich manchmal schon sehr am Riemen reißen." Die Entschuldigung des Angeklagten nimmt sie allerdings an.

Alleinstehende Seniorin ins Neckartal gelockt

Das Opfer aus Rottweil erschien nicht vor Gericht, jedoch konnte der zuständige Sachbearbeiter der Rottweiler Ermittlungsgruppe Einbruch einiges zum Ermittlungsverlauf sagen. So hätte die Kripo am Tattag einen Tipp der Kollegen aus Frankfurt erhalten, die den Beschuldigten bereits observierten. Allerdings habe man nichts Genaueres erfahren, bis auf eine Beschreibung des Fahrzeugs des Angeklagten. Man habe ihn observiert und sei ihm zur Geldübergabe ins Neckartal gefolgt.

Dorthin hatten die falschen Polizisten die alleinstehende Seniorin gelockt. Die Masche war dieselbe wie in Karlsruhe - mit dem Unterschied, dass es diesmal nicht nur Einbrecher auf sie abgesehen hätten, sondern sogar ihre Einlagen bei der Bank aufgrund eines Maulwurfs nicht sicher seien.

Ständig wechselnde Nummern erschwerten Ermittlungen

Erst, nachdem die richtigen Polizisten nach der Übergabe an den Angeklagten mit dem Opfer sprechen konnten, verstanden die Rottweiler Beamten, was sich vor ihren Augen abgespielt hatte. Sie fahndeten nach dem Angeklagten und erwischten ihn schließlich bei Ofterdingen.

Bei der Festnahme wurden zwei sogenannte Arbeitshandys sichergestellt, über die der Beschuldigte von seinen Auftraggebern kontaktiert worden war. Die Auswertung der Apparate war allerdings ernüchternd. Ständig wechselnde ausländische Nummern machten die Ermittlung der Hintermänner nahezu unmöglich.

Der Anwalt des Beschuldigten bezweifelte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant die Hintermänner kennen könnte. Er stellte vielmehr auf die Bedeutung des Geständnisses ab, ohne das es dem Gericht hätte schwer fallen dürfen, den Vorwurf des versuchten schweren Bandendiebstahls und schweren Bandendiebstahls aufrecht zu erhalten.

Angeklagter verlässt den Saal als freier Mann

Zudem betonte er, wie sehr sein Mandant unter finanziellem Druck gestanden habe. Sein Übergewicht in jungen Jahren, der schnelle Gewichtsverlust nach einer Knie-OP, zahlreiche weitere Operationen, die ihm wieder einen annähernd normalen Körper ermöglichen sollten - sein Angeklagter habe hierfür schnell an Geld kommen wollen, wie dieser während der Verhandlung selbst betonte.

Sein Geständnis, der psychische Druck und die körperliche Beeinträchtigung sowie die gute Sozialprognose und die Tatsache, dass der Beschuldigte zuvor nicht straffällig geworden war, veranlassten Niefer und die Schöffinnen dazu, das Strafmaß auf ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren festzusetzen. Außerdem muss der Arbeitssuchende 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Er verließ den Verhandlungsraum nach sechs Monaten Inhaftierung als freier Mann.