Der Angeklagte hat seine Ex-Parternerin mehrfach bedroht und geschlagen. (Symbolfoto) Foto: Gambarini

Angeklagter wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor Gericht. Am Donnerstag soll Urteil fallen.

Rottweil - Ein 36-Jähriger hat seine (Ex-) Partnerin mehrfach geschlagen, gewürgt und bedroht. Außerdem steht im Raum, ob er sie vergewaltigt hat. Vor dem Rottweiler Landgericht will der Angeklagte beweisen, dass zumindest dieser Vorwurf nicht zutrifft.

Ein 36-jähriger Mann ist im April vor dem Amtsgericht in Horb wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er startete über seinen Anwalt ein Berufungsbegehren, um zu beweisen, dass er seine ehemalige Lebensgefährtin nicht vergewaltigt hat. Die sexuellen Handlungen hätten einvernehmlich stattgefunden, so der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt. Er ist von Geburt an taub und kann nur über Gebärdensprache kommunizieren.

Ziel der Berufung sei es vor allem, dem Vorwurf der Vergewaltigung entgegenzutreten, so Verteidiger Andreas Rößner. Die Schläge gegen seine Ex-Partnerin räumt der Angeklagte ein.

Zu Last gelegt wird dem Angeklagten, dass er trotz Kontakt- und Annäherungsverbots immer wieder die geheim gehaltenen Wohnorte seiner Ex-Partnerin herausfand und sie dort mit seiner Gegenwart konfrontierte. Es sei ihm dabei vor allem um den gemeinsamen Sohn gegangen, so der Angeklagte.

Sie habe in Angst vor ihrem ehemaligen Partner gelebt, sagt indessen die Frau. Er habe sie seit Jahren regelmäßig körperlich angegangen und bedroht. Sie suchte Hilfe in Frauenhäusern, beim Jugendamt, bei Bekannten und bei der Polizei.

Dem Angeklagten war es im Sommer 2017 wieder einmal gelungen, den Wohnort der ehemaligen Partnerin ausfindig zu machen. Er sah sie dann von draußen gemeinsam mit einem Bekannten – den er für ihren neuen Freund hielt – in ihrer Wohnung sitzen. Dem 36-Jährigen brannten alle Sicherungen durch: Er holte eine Axt, schlug damit ein Fenster ein und gelangte so ins Haus. Sie habe Todesangst gehabt, schildert die Ex-Freundin vor Gericht.

Mit einer List schickte sie den wütenden Mann ins Obergeschoss, um mit ihrem Bekannten im Auto zu fliehen. Doch der Angeklagte bemerkte die Finte, setzte ihr wütend nach, zerrte den Bekannten aus dem Wagen und fuhr mit seinem Opfer ohne festes Ziel los. Draußen war es dunkel, es regnete, die Frau bangte um ihr Leben.

Ihr ehemaliger Partner wollte wissen, ob der Bekannte ihr neuer Freund sei und wo sich der gemeinsame Sohn befinde. Die Frau versuchte den wütenden Ex-Partner zu besänftigen, beteuerte, dass sie mit dem anderen Mann nicht zusammen sei.

Ihrem ehemaligen Partner sei dann bewusst geworden, dass er mit der Fahrt gegen seine Bewährungsauflagen verstößt und dafür ins Gefängnis kommen könnte. Er setzte sich neben seine ehemalige Partnerin, es kam zu sexuellen Handlungen. Der Angeklagte behauptet, dies sei einvernehmlich geschehen.

Staatsanwalt Christoph Kalkschmid frägt den Angeklagten am Montag, dem ersten Verhandlungstag, ob er nicht meine, dass seine Ex-Partnerin in Todesangst gehandelt habe. Der Angeklagte meinte, die Frau habe keine Angst vor ihm gehabt. Sie selbst sagt später: "Ich habe Angst gehabt, zu sterben". Ihr ehemaliger Partner habe auch mehrfach gesagt, er werde sie umbringen. Bei der Aussage der Frau über die sexuellen Handlungen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Schöffengericht unter der Leitung von Thomas Geiger will bereits am Donnerstag zu einem Urteil kommen. Als Zeuge wird davor noch der Bekannte der Frau angehört.