Das Urteil gegen Uwe B. wegen der Messerattacke im Rottweiler Jobcenter

Das Urteil gegen Uwe B. wegen der Messerattacke im Rottweiler Jobcenter soll am Donnerstag, 20. August, fallen.

Kreis Rottweil. Damit geht der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil einen Tag früher als geplant zu Ende. Am Montag, 17. August, geht es laut Mitteilung um die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten. Am Vormittag sollen zwei Mitarbeiter der Einrichtung, in der sich Uwe B. aufgehalten haben soll, sowie zwei Mitarbeiterinnen des Jobcenters als Zeugen vernommen werden. Am Nachmittag steht ab 13 Uhr zunächst eine Nichte des 58-Jährigen und dann der polizeiliche Hauptsachbearbeiter im Zeugenstand. Das psychiatrische Gutachten ist für Dienstag, 18. August, vorgesehen. Auf diesem liegt besonderes Augenmerk, weil es um die Schuldfähigkeit des Angeklagten geht. Am Nachmittag werden die Plädoyers gehalten. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag, 10 Uhr, geplant. Uwe B. ist wegen der Messerattacke auf eine 51-jährige Mitarbeiterin des Jobcenters wegen versuchten Mordes angeklagt.