Konzessionen laufen 2017 aus. Auflagen im Landesgesetz deutlich verschärft. 500 Meter Abstand Pflicht.
Rottweil - Rien ne va plus, nichts geht mehr, heißt es am 30. Juni 2017 für einige Spielhallen in Rottweil. Dann laufen die Konzessionen aus und manchen wird sie angesichts der neuen Bestimmungen nicht mehr erteilt werden können.
Zwölf genehmigte Spielhallen an acht Standorten gibt es im Moment in Rottweil. Eine davon, an der Unteren Hauptstraße, ist wegen der Sanierung des Gebäudes geschlossen. Mitte 2017 wird sich diese Zahl verändern, denn im vergangenen Jahr ist in Baden-Württemberg ein Gesetz verabschiedet worden, das die Auflagen deutlich verschärft hat. Zwischen den einzelnen Spielhallen muss nun ein Mindestabstand von 500 Metern beachtet werden. Ebenso gilt eine Mindestdistanz zu Schule, Kindergärten und anderen Einrichtungen, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
"Da alle Spielhallen in Rottweil vor dem 28. Oktober 2011 genehmigt worden sind, gilt hier bezüglich der Mindestabstandsregelungen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017. Danach werden einige Spielhallen schließen müssen", bestätigt Bernd Pfaff, zuständiger Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung. Die übrigen Regelungen wie Einlasskontrolle, die Pflicht zu einem Sozialkonzept oder etwa Personalschulung würden bereits seit Inkrafttreten des Landesglücksspielgesetzes am 29. November 2012 gelten. Pfaff berichtet auch, dass alle Spielhallen seither zweimal überprüft und notfalls auf noch vorhandene Probleme hingewiesen worden seien.
Noch vor sieben Jahren hat es in Rottweil lediglich vier Spielhallen gegeben. 2008 und 2009 kamen jeweils eine neu hinzu. 2010 und 2011 dann ein Boom: In beiden Jahren wurden jeweils drei neu genehmigt. "Seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts" hat es laut Stadtverwaltung keine weiteren Anträge gegeben. Die bestehenden Konzessionen laufen alle 2017 aus. Dann, auch das ist durch das Gesetz neu geregelt, dürfen Konzessionen nur noch auf 15 Jahre ausgesprochen werden. Und: "Eine Mehrfachkonzessionierung in einem Gebäude ist nicht mehr zulässig", verweist Pfaff auf die Entwicklung in Rottweil. Denn als 2006 in der Spielverordnung die Zahl der aufgestellten Geldspielgeräte auf zwölf beschränkt worden ist und pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Fläche vorhanden sein müssen, kam es hier zu Doppelausführungen, sprich aus einer Halle wurden kurzerhand zwei gemacht. Am Kriegsdamm und an der Tuttlinger Straße war das der Fall. Neu hinzugekommen sind so die Hallen im Güterschuppen am Bahnhof und in Neukirch in der ehemaligen "Drachenhöhle". Einzelne Spielhalle gibt es an der Bahnhofstraße in einem früheren Nachtclub, an der Neckarstraße und in der Fußgängerzone sowie die geschlossene an der Unteren Hauptstraße, deren Konzession aber ebenfalls bis 2017 gilt.
Wie die Geschäfte mit Geldspielautomaten laufen, lässt sich an den Einnahmen der Stadt ablesen. Im vergangenen Jahr flossen mehr als 684.000 Euro an Vergnügungssteuern. 2012 waren es mehr als 675.000 Euro gewesen – bei einem unveränderten Satz von 20 Prozent.