Auch in der Fußgängerzone gilt jetzt die Maskenpflicht.Foto: Gentsch Foto: Schwarzwälder Bote

Rottweil. Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass in der Oberen Hauptstraße gemäß

Rottweil. Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass in der Oberen Hauptstraße gemäß neuer Corona-Verordnung bis auf Weiteres ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies gilt ebenso an den Verkaufshütten in der Hochbrücktorstraße. Die Stadt wird an den Weihnachtshütten noch Hinweisschilder anbringen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass seit 1. Dezember die Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Geschäften, auf Wochen- und Jahrmärkten sowie den zugehörigen Parkplätzen gilt.