Armut: Wenn die Mittel für eine Bestattung nicht ausreichen, zahlt die Kommune / 15 000 Euro im Haushalt

Eine klassische Bestattung kann ziemlich teuer werden. Oft stehen mehrere tausend Euro für Sarg, Grabstelle und Zeremonie an. Doch wer übernimmt die Kosten, wenn die Angehörigen dazu nicht in der Lage sind? Dann springt die Kommune ein.

Rottweil. Im Jahr 2017 haben diese nach Angaben des ZDF 57,3 Millionen Euro für Sozialbestattungen erstattet. 21 500 Menschen haben sich im vergangenen Jahr die Bestattung Angehöriger nicht leisten können. Wir haben bei der Stadtverwaltung und beim Kreissozialamt nachgefragt, wie das in Rottweil aussieht.

"Wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gibt oder diese sich nicht um die Bestattung kümmern, ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet die Bestattung zu veranlassen", informiert Renate Glatthaar vom Bürgeramt. Allerdings werden die Kosten von den "Bestattungspflichtigen" zurückgefordert, fügt sie hinzu. Die Gemeinde bleibe nur auf den Kosten sitzen, wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gebe, so Glatthaar.

Die Kosten dafür sind im Haushalt eingeplant. 15 000 Euro hält die Stadt jährlich für Sozialbestattungen bereit. Das meiste davon bekommt die Gemeinde von den Angehörigen zurückerstattet. Der Betrag von 15 000 Euro reiche normalerweise aus, so Glatthaar. Die Ausgaben für Sozialbestattungen seien in den vergangenen Jahren "relativ konstant" geblieben.

Falls die Bestattung durch die Polizei veranlasst wird, wird der Verstorbene in einem Gemeinschaftsurnengrab beigesetzt. "Eine generelle Übernahme der Bestattungskosten kann bei sozial schwachen Angehörigen nur durch das Sozialamt erfolgen", so Renate Glatthaar.

Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt

Dort müssen die Angehörigen einen Antrag stellen. Die Übernahme von Bestattungskosten ist gesetzlich geregelt. Die Kosten werden erstattet, "soweit es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen", informiert Manuel Forstner vom Kreissozialamt. Zuständig sei der jeweilige Sozialhilfeträger, der bis zum Tod Sozialhilfe gewährt habe oder der Träger, in dessen Gebiet der Sterbeort liege, erklärt Forstner.

Die Kosten der Bestattung werden nur übernommen, wenn der Nachlass und die Leistungen wie Sterbegeldversicherung nicht ausreichen für die Finanzierung der Bestattung, so Forstner weiter. Auch für die Erben müsse die Bestattung "wirtschaftlich unzumutbar" sein. Übernommen werden die Kosten für eine normale, "würdige" Erd- oder Feuerbestattung. Dazu gehören laut Forstner die Aufwendungen für das Waschen, Kleiden und Einsargen des Verstorbenen – auch die Kosten für die Trauerfeier und die Sargkosten werden übernommen. Außerdem Kosten für einfachen Grabschmuck, Friedhofsgebüren und für die Todesbescheinigung und Leichenschau.

Während es keine feste Obergrenze für die Übernahme von Bestattungskosten gebe, hänge die konkrete Höhe "von der finanziellen Situation des Antragstellers ab", so Forstner. In den vergangenen Jahren habe der Landkreis in etwa 25 Fällen pro Jahr die Bestattungskosten übernommen. "Dabei wurden durchschnittlich 2150 Euro bewilligt", sagt Forstner.