Urteil im Mordprozess für Freitag erwartet. 48-jährige Angeklagte will unschuldig sein.

Kreis Rottweil - Unschuldig oder lebenslänglich? Am Freitag sprechen die Richter das Urteil im Krankenschwester-Mordprozess.

Die Plädoyers im Schwurgerichtssaal wurden am Montag mit Spannung erwartet. 20 Prozesstagen lang verfolgten die beharrlichen Beobachter die Aussagen von 37 Zeugen und fünf Sachverständigen. Ein klares Urteil über die Vorfälle im Krankenhaus Tuttlingen, wo vor sieben Jahren zwei Menschen nach einer Operation zu Tode kamen und einer, angeblich nur aufgrund eines Gegenmittels, gerettet werden konnte, wollte sich jedoch keiner erlauben.

Erst durch einen medizinischen Sachverständigen erhärtete sich der Verdacht auf die Krankenschwester: »Wir warten nur noch auf ein Geständnis«, sagten viele. Doch diese schwieg – bis zum Plädoyertag, an dem die 48-Jährige das Schlusswort nutzte: »Ich bin unschuldig. Die Vorwürfe sind der reinste Irrsinn.«

Oberstaatsanwalt Joachim Dittrich hingegen sieht die Anklageschrift nach der Beweisaufnahme »im vollen Umfang bestätigt«. Nach seinen Erkenntnissen wurde in allen drei Fällen das blutgerinnungshemmende Mittel Heparin intravenös verabreicht, was in der Folge zu massiven Blutungen der Patienten geführt habe. Der Fokus richte sich auf die Krankenschwester, weil sie die einzige im Anästhesieteam gewesen sei, die in allen drei Fällen beteiligt war.

Für das Motiv der Krankenschwester fand Dittrich hingegen keine »befriedigende Erklärung«. Er nannte zwar mögliche wie Geltungssucht, Allmachtsstellung oder eine Konkurrenzsituation doch letztendlich sei »die Seele der Menschen unergründlich«. Das Mordmerkmal Heimtücke sei aufgrund der Wehrlosigkeit der Patienten in allen drei Fällen erfüllt. Da ihr Schuldfähigkeit außer Zweifel stehe, komme nur eine lebenslange Haftstrafe in Betracht.

Einen Freispruch hingegen beantragte Rechtsanwalt Christian Bärnreuther. Eine feste Indizienkette sei nicht gegeben. Auch schloss Bärnreuther den unbekannten Dritten nicht aus und die Möglichkeit, dass ein anderer die Spritzen gesetzt haben könnte. Nun entscheiden die Richter. Am Freitag, ab 9 Uhr wird das Urteil im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Rottweil erwartet.