Die 47- jährige habe zwei älteren Patienten ein Blutverdünnungsmittel gespritzt, das zum Tode führte. Foto: dpa

Bereits verurteilte Krankenschwester wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.

Rottweil - Eine bereits verurteilte Krankenschwester aus Tuttlingen sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Die 47- jährige habe zwei älteren Patienten ohne medizinischen Grund ein Blutverdünnungsmittel gespritzt, das zum Tode führte, teilte die Staatsanwaltschaft Rottweil am Donnerstag mit und bestätigte damit Medienberichte.

Die Kranken waren 78 und 90 Jahre alt und starben im Februar beziehungsweise März 2004 an Blutungen. Ein dritter Patient im Alter von 53 Jahren konnte durch sofort eingeleitete Gegenmaßnahmen gerettet werden. In diesem Fall lautet der Haftbefehl auf versuchten Mord.

Die Schwester der Kreisklinik Tuttlingen war im Dezember 2008 vom Landgericht Rottweil wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte einem Patienten ein Medikament gegeben, das Muskellähmungen auslöst und damit zum Ersticken führen kann. Nach einer Verfahrensabsprache wurden sechs von der Schwester damals nicht eingestandene ähnliche »Behandlungen« aus dem Jahr 2005 fallengelassen. Das Gericht nannte Geltungssucht als Motiv. Bei der Rettung der Kranken habe sie ihre fachliche Kompetenz beweisen können.

In dem Prozess waren den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge weitere Verdachtsmomente aufgetaucht, so dass ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Krankenschwester habe den Patienten während oder nach Operationen »bewusst und heimlich ohne ärztliche Anordnung« das Blutverdünnungsmittel Heparin gespritzt, obwohl dazu keinerlei Grund bestand. Die Frau hatte seit 1991 in dem Krankenhaus gearbeitet.