In die aktuellen Wahlverzeichnisse werden nach dem Urteil Menschen unter Betreuung mit aufgenommen. Foto: © fotomek – stock.adobe.com

Nach Urteil: In aktuelle Wahlverzeichnisse werden Menschen unter Betreuung mit aufgenommen. "Sehr kurzfristig".

Kreis Rottweil - Das Bundesverfassungsgericht hat Menschen, die unter gerichtlich angeordneter Betreuung stehen, die Tür zu den Wahlen am 26. Mai geöffnet. In den Kommunen muss dies jetzt umgesetzt werden. Allein im Stadtgebiet Rottweil betrifft das Urteil rund 30 Menschen.

Das aktuelle Urteil sorgt für zusätzliche Geschäftigkeit bei der Vorbereitung des großen Wahltags in den Kommunen. Hermann Leins, Abteilungsleiter Bürgerbüro und Wahlkoordinator in Rottweil, erklärt, dass die Umsetzung des Urteils zu Unterschieden bei Kommunalwahl und Europawahl führen wird, was – leider – für weitere Verwirrung im ohnehin komplizierten Wahlprozedere sorgen könnte. So werden Menschen, die unter Betreuung stehen, für die Kommunalwahl nun aktiv in das Wählerverzeichnis mit aufgenommen. Die Kommune könne hier auf die erforderlichen Daten zurückgreifen. Rund 30 Menschen sind es in Rottweil. Deren Teilnahme an der Europawahl wiederum, so hat Leins es zumindest bislang selbst aus der Presse entnommen, erfolge dagegen nur auf Antrag der Betroffenen.

"Ich hätte mir gewünscht, dass es wenn, dann zu einer einheitlichen Regelung kommt", so der erfahrene Wahlkoordinator. Die ganze Umsetzung treffe die Kommunen "sehr, sehr kurzfristig" vor der Wahl. Und für die Betroffenen müssen nun umfassende Informationen in der Kürze der Zeit transportiert werden.

Besser aufgestellt ist man seit Jahren im Bereich der gleichberechtigten Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben für Menschen mit Behinderungen. Hierzu haben die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und die Lebenshilfe Baden-Württemberg jetzt die Broschüre "Einfach wählen gehen!" aufgelegt. Was man zur Kommunalwahl wissen muss, ist hier in leichter Sprache ausgedrückt und übersichtlich gestaltet zu finden.

Vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählern im Land wird die Bedeutung und Funktion der Wahl verständlich erklärt.

Ob ihr Wahllokal ganz konkret barrierefrei oder eben nicht rollstuhlgerecht ist, erfahren Menschen mit Behinderung laut Hermann Leins in ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können dann entscheiden, ob sie Briefwahl beantragen, oder aber einen Wahlschein, mit dem sie dann – sofern im Ort vorhanden – ein anderes, geeignetes Wahllokal aufsuchen können.

Weitere Informationen: Die Infobroschüren für Menschen mit Behinderungen können bestellt werden bei: Zentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Webshop: www.lpb-bw.de/shop; Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, info@lebenshilfe-bw.de