Die Impfquote für Schulanfänger im Südwesten liegt laut Landesgesundheitsamt bei 89,8 Prozent. Foto: photophonie – stock.adobe.com

Masern-Impfpflicht tritt am 1. März in Kraft. Kein außergewöhnlicher Ansturm bei Kinderärzten.

Rottweil - Am 1. März ist es soweit: die Masern-Impfpflicht für Kindergarten- und Schulkinder tritt in Kraft. Doch wie bereiten sich die Rottweiler Schulen und Kindergärten auf die anstehenden Veränderungen vor?

Kurz vor Weihnachten wurde das Gesetz im Bundesrat gebilligt. Die einzelnen Bundesländer müssen nun zusehen, wie sie mit der Impfpflicht umgehen. Die Vorgaben sind klar: Wer sich als Schüler, Lehrer, Hausmeister, Erzieher oder Kindergartenkind bereits in den entsprechenden Einrichtungen befindet und nach dem Jahr 1970 geboren ist, hat bis 31. Juli 2021 Zeit, die Impfung nachzuweisen. Wer neu in Klassen oder Kita-Gruppen aufgenommen werden will, muss den Impfnachweis ab 1. März 2020 vorlegen.

Nicht geimpfte Kindergartenkinder können abgewiesen werden oder ein bestehender Kindergartenplatz kann gekündigt werden. Schüler dagegen können nicht abgewiesen werden, denn der Impfpflicht steht die Schulpflicht gegenüber.

Einen außergewöhnlichen Ansturm aufgrund der Masern-Impflicht können die Rottweiler Kinderarztpraxen bisher übrigens nicht verzeichnen.

Briefe wurden an die Eltern verschickt

In den Kindergärten der Stadt Rottweil wurde den Eltern ein Elternbrief mit allen notwendigen Informationen rund um die neue Masern-Impfpflicht geschickt. "Bereits betreute Kinder müssen nun bis Ende Juli 2021 einen Impfpass, beziehungsweise ein Attest eines Arztes, das besagt, dass das Kind gegen Masern immun ist, vorlegen", erklärt Katharina Dorn, Sachbearbeiterin für Schulen und Kindergärten der Stadt Rottweil.

Mit den kirchlichen Kindergärten stehe man in stetigem Kontakt, so Dorn. Außerdem habe sich die Stadt Rottweil mit den kirchlichen Kindergärten kurzgeschlossen, denn so seien beide Parteien optimal auf die Masern-Impfpflicht vorbereitet. Auch in den evangelischen Kindergärten wurde bereits im Februar ein Brief an alle Eltern verschickt. Doch wie wird die Impfpflicht von den Eltern überhaupt aufgefasst? "Für die meisten Eltern ist das kein Problem", meint die evangelische Kirchenpflegerin Vera Poldafit. "Aber natürlich gibt es auch Eltern, die meinen, dass die Impfung ihren Kindern schadet, und ihr deshalb eher kritisch gegenüber stehen." In erster Linie gehe es ja um den Schutz der Kinder und der Erzieherinnen, meint sie.

"Ein Großteil der Kinder ist sowieso geimpft"

Alle beschäftigten Erzieherinnen sind bereits immun gegen Masern oder eben aus Eigenschutz geimpft. Sollte trotzdem noch ein Masern-Fall auftreten, werden alle Eltern generell flächendeckend informiert. Kinder, die bereits einen Kindergartenplatz haben, können sich noch bis Ende Juli 2021 impfen lassen, ansonsten werde ihr Kindergartenplatz gekündigt. "Das haben wir aber auch ganz klar kommuniziert", sagt Vera Poldafit.

Die katholischen Kindergärten in Rottweil bereiten sich bereits seit mehreren Wochen auf die Masern-Impfpflicht vor. "Es gab einen Elternbrief, verfasst vom Träger, in dem auch ein Link zur Homepage für weitere Informationen beigefügt war", erklärt Katja Schäfer von der katholischen Kirchengemeinde Rottweil. Man stehe außerdem in regelmäßigen Kontakt mit den Kindergartenleiterinnen. Bereits einige Leitersitzungen haben stattgefunden, erzählt sie. "Ein Großteil der Kinder ist sowieso geimpft", merkt Schäfer an. Kritische Stimmen gegen die Impfpflicht gebe es von den Eltern bisher auch keine.

Unabhängig von den laufenden Vorbereitungen der Kindergärten und Schulen ist eins allerdings sicher: Laut Bundesgesundheitsministerium sind Masern hoch ansteckend und werden häufig unterschätzt. Die Krankheit kann sogar tödlich enden.

Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes liegt die Impfquote für Schulanfänger im Südwesten aktuell bei 89,8 Prozent. Dieser Wert wird jedoch vermutlich in Zukunft durch die Masern-Impfpflicht ansteigen.