Der Stundensatz wird vereinheitlicht. Foto: pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Erhöhung: Tagespflegepersonen erhalten einheitlich 6,50 Euro pro Stunde / Mindestlohn bedeutet mehr Kosten und mehr Aufwand

Kreis Rottweil. Tagespflegepersonen sollen ab Januar 2019, also auch rückwirkend, einheitlich für Tagespflegekinder unter und über drei Jahren 6,50 Euro pro Betreuungsstunde pro Kind bekommen. Diese Empfehlung gibt der Jugendhilfeausschuss zumindest an den Kreistag weiter. Doch schon im Ausschuss herrschte nicht komplette Einigkeit bei diesem Thema.

Bereits im Februar war es auf den Ratstisch gekommen und hatte für Diskussionen gesorgt. Nachdem SPD und ÖDP Anträge gestellt hatten und die Verwaltung spontan keine Angaben zu den damit zusammenhängenden Mehrkosten machen konnte, wurde die Entscheidung vertagt. In der Sitzung am Montag präsentierte Sozialdezernent Bernd Hamann die entsprechenden Kalkulationen.

Die Landesempfehlung sieht einen Stundensatz von 6,50 Euro je Betreuungsstunde für Tagespflegekinder unter drei Jahren und von 5,50 Euro für Über-Dreijährige vor. Dabei werde von einem erhöhten Arbeitsaufwand für jüngere Kinder ausgegangen, erklärte Hamann. In der Verwaltung sei Konsens gewesen, keine Unterscheidung vorzunehmen.

Daher schlug die Verwaltung vor, sich für einen einheitlichen Stundensatz von 6,50 Euro zu entscheiden. Der Mehraufwand von einem Euro pro Stunde für Kinder über drei Jahren schlage sich in Kosten von rund 105 000 Euro mehr pro Jahr nieder.

Zudem hatte es nach der Vertagung der Entscheidung und mit Blick auf die Landesempfehlung vermehrt Rückfragen gegeben, berichtete Landrat Wolf-Rüdiger Michel, so dass man nach Rücksprache mit den Parteien im Kreistag bereits ab 1. Januar 2019 vorläufig 6,50 Euro pro Stunde ausbezahlt habe.

Zum 15. Oktober betreuten im Landkreis Rottweil 35 Tagespflegepersonen (TPP) ein Tagespflegekind, 18 TPP zwei Kinder, 13 TPP drei Kinder, zehn Personen vier Kinder, sieben Personen fünf Kinder, fünf Personen sechs Tagespflegekinder, zwei TPP sieben Kinder und zwei TPP acht. Geldleistungen gab es somit für 77 Kinder unter drei Jahren und für 187 ältere. 19 Kinder werden bei Tagespflegepersonen außerhalb des Landkreises betreut. Die durchschnittliche Betreuungszeit beläuft sich auf 4,12 Stunden pro Tag.

Die SPD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, Tagespflegepersonen, die nur ein Kind betreuen, den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde zu gewähren. Pro Kind würden also im Jahr etwa 1500 Euro mehr anfallen. Bei den aktuell 35 Tagespflegepersonen mit einem Kind erhöhe sich der Mehraufwand ohne Erstattung auf insgesamt rund 158 000 Euro. Wird für das jeweils erste Tagespflegekind der Mindestlohn angesetzt, so komme man auf rund 140 000 Euro.

Die ÖDP hatte beantragt, für die Betreuung der leiblichen Kinder der TPP ebenfalls Stundensätze nach Mindestlohn für jedes erste Kind anzusetzen. Damit erhöhe sich der Mehraufwand für 41 leibliche Kinder um rund 213 000 Euro.

Um die selbstständig tätigen Tagespflegepersonen zu unterstützen, erklärte Hamann, beteilige man sich zu 50 Prozent am Mindestbeitrag zur Altersvorsorge, an der Unfallversicherung bei der Berufgenossenschaft und wenn Krankenversicherungspflicht bestehe.

Den Vorschlag der Verwaltung, einheitlich 6,50 Euro pro Stunde anzusetzen, rechtfertigte diese damit, dass man keinen Wettbewerb anstacheln wolle, indem man eine Vergütung oberhalb der Landesempfehlung wähle. Zudem würde die Umsetzung der Anträge von SPD oder ÖDP mindestens eine zusätzliche Verwaltungsstelle nötig machen, meinte Hamann. Da die Betreuungsverhältnisse oftmals ständigen Wechseln unterlägen, sei der Verwaltungsaufwand ohnehin schon recht groß. "Aber jeder Wechsel geht doch zwangsläufig mit Verwaltungsaufwand einher", warf Klaus Schätzle (SPD) ein. "Es muss ohnehin tagesgenau abgerechnet werden. So viel Mehraufwand dürfte das doch nicht sein", meinte auch Elke Müller (Grüne). Dem widersprach Hamann und führte verspätet gelieferte Unterlagen und komplexe Berechnungen als Ursachen an.

Bei der Abstimmung stimmten nur einzelne Räte für die Anträge der ÖDP und der SPD. Der Vorschlag der Verwaltung wurde bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen.