OB antwortet auf Vorwürfe der Bürgerinitiative / "Berechnungsgrundlage hat sich geändert"

Von Verena Schickle

Rottweil. Wie viel Geld erhält die Stadt Rottweil tatsächlich pro Häftling, der einmal in der geplanten JVA auf dem Esch untergebracht werden soll? Diese Frage treibt die Bürgerinitiative "Neckarburg ohne Gefängnis" um. Dies auch, weil in der Öffentlichkeit unterschiedliche Summen kursierten. Mal war von bis zu 500 000 Euro die Rede, anderswo von durchschnittlich 173 000 Euro pro Jahr.

Angesichts "dieser Diskrepanzen" forderten Wolfgang Blässing, Dorothea Flad, Martin Ruof und Henning Theobald von der Bürgerinitiative "Neckarburg ohne Gefängnis" (BI) von Oberbürgermeister Ralf Broß eine Klarstellung. Die lieferte er gestern schriftlich.

In einer Bürgerversammlung im Juli 2010 hatte der inzwischen verstorbene Bürgermeister Werner Guhl von 250 000 bis 400 000 Euro gesprochen. Damals sei entscheidend für die Zuweisungen gewesen, wie viele Häftlinge ihren Hauptwohnsitz in Rottweil haben, schreibt Broß.

Jeder Häftling zählt zu Einwohnern Rottweils dazu

Dass er selbst in der konstituierenden Sitzung der Begleitgruppe zur Vorbereitung des Bürgerentscheids (wir berichteten) von 500 000 Euro (brutto) gesprochen hatte, kritisierten die BI-Vertreter als "nicht nachvollziehbar". Sie nahmen Broß’ Aussage zum Anlass, nachzuhaken.

Mittlerweile habe sich die Berechnungsgrundlage geändert, erklärt der Rathaus-Chef in seiner Antwort. Er sei von der aktuellen ausgegangen, darüber hinaus habe die BI ihn falsch zitiert: Er habe in der Begleitgruppen-Sitzung nicht von 400, sondern von 500 Häftlingen gesprochen. Und inzwischen sei der Wohnsitz des Häftlings nicht mehr relevant für die Berechnung der Zuweisung. Laut Finanzausgleichsgesetz (FAG) werde die Zahl der Häftlinge zu der der Einwohner hinzugerechnet, erklärt Broß. Als Guhl 2010 seine Aussage zu den geschätzten Mehreinnahmen bei 500 Häftlingen gemacht habe, sei das noch anders gewesen.

Darüber hinaus wollten die BI-Vertreter wissen: "Welche Zuwendungen wird das Land, bezogen auf den einzelnen, unfreiwilligen Bürger der Stadt Rottweil, jährlich gewähren?" Dazu schreibt der OB, dass die Pro-Kopf-Zuweisung nach FAG jetzt rund 1050 Euro brutto betrage. Hochgerechnet auf 400 Insassen wären das rund 400 000 Euro. Nach der Gegenrechnung mit höheren Zahlen für Kreisumlage und FAG-Umlage verbleibt so "eine Pro-Kopf-Zuweisung in Höhe von rund 830 Euro (netto)" pro Jahr. Die Stadt rechne deshalb mit rund 300 000 Euro netto.

Die Verwaltung hofft allerdings auf mehr: Denn auch bei dieser Summe sei noch nicht berücksichtigt, dass es durch den Zuzug von JVA-Mitarbeitern und ihren Familien zusätzliche Landes-Zuweisungen gebe, schließt Ralf Broß.