Matthias Weckerle Foto: Nädele Quelle: Unbekannt

Rottweil - Stellen Freigänger eine Gefahr für die Bevölkerung dar? Ein Freigängerheim könne durchaus auch in Rottweil Mitte liegen

Rottweil - Stellen Freigänger eine Gefahr für die Bevölkerung dar? Wie sieht moderner Strafvollzug aus, und wie entwickeln sich Siedlungen nach dem Bau eines Gefängnisses in ihrer Nähe? Diese und andere Fragen brachten die Teilnehmer des Forums für Rottweil (FFR) und der Politischen Rottweiler Frauen-Initiative (PRoFI) zur Gesprächsrunde mit dem Leiter des Rottweiler Gefängnisses, Matthias Weckerle, mit.

Als Aha-Erlebnis bezeichnet FFR-Sprecher Klaus Ossmer das Gespräch mit Weckerle sowie Verwaltungsleiter Meinrad Neu. In dem zweistündigen Informationsgespräch wurden zahlreiche Themen sachlich erörtert, die im Zusammenhang mit der Planung eines neuen Gefängnisses in Rottweil teilweise emotional und wenig faktenreich diskutiert werden.

Rückfallquote minimieren

"Moderner Strafvollzug soll straffällig gewordene Mitbürger nach der Haft wieder in die Gesellschaft integrieren und die Rückfallquote minimieren", erläuterte Weckerle. Aber das zu erreichen und einen differenzierten Vollzug durchzuführen, sei nur in Haftanstalten bestimmter Größe möglich. Eine JVA mit 600 Plätzen könne das bieten, und sei im übrigen kein Großgefängnis. Es gebe durchaus Gefängnisse mit 1500 bis 2000 Häftlingsplätzen.

Ein häufig angeführtes Argument, durch die Arbeit im Gefängnis gingen vor Ort Arbeitsplätze verloren, entkräftete Weckerle ebenfalls: Die JVA-Werkstätten dienten Unternehmen nur als verlängerte Werkbank für Arbeiten, die sie ansonsten in Billiglohnländer verlagern würden.

Arbeitsplatz behalten

Einen breiten Raum nahm das Thema "Freigänger" ein, das FFR-Stadtrat Bernhard Pahlmann angeschnitten hatte: Weckerle legte bei seinen Erläuterungen Wert auf ein differenziertes Bild und die Feststellung, dass von diesen Menschen keine Gefahr ausgehe: Freigänger seien Straftäter, die nach ihrer Verurteilung ihre Strafe direkt aus der Freiheit heraus antreten. Sie könnten ihren Arbeitsplatz behalten und müssten nur nachts ins Freigängerheim zurück. Mit dem eigentlichen Gefängnis kämen sie gar nicht in Berührung. Doch normalerweise müssten sich Freigänger ihren Status quasi verdienen. Frühestens 18 Monate vor Beendigung der Haftzeit könnten sie nach aufwändigen medizinischen und psychologischen Untersuchungen tagsüber aus dem Gefängnis, wenn sie eine Arbeitsstelle hätten, um die sie sich selber bemühen müssten.

Im übrigen sei der Standort des Freigängerheims nicht direkt an die JVA gebunden. Das Heim liege auf jedem Fall immer außerhalb des eigentlichen Gefängnistraktes. Es könne also durchaus auch in Rottweil Mitte liegen, erklärte Weckerle. Weiter führte er aus, dass Sexualstraftäter und Häftlinge mit Suchtproblematik nicht in den Freigang kämen.

Die Sorge vor Flüchtigen zerstreute sein Kollege Neu mit Fakten aus Rottweil: 1700 Mal beurlaubte die Gefängnisverwaltung in den vergangenen Jahren Häftlinge, davon kehrten alle wieder. Von 1300 Freigängern fanden drei den Weg nach Rottweil nicht zurück. Und unter 3000 Freigängen und Hafturlauben wurde eine Straftat begangen: Fahren ohne Führerschein.

Von Pahlmann nach der Siedlungsentwicklung in der Nähe einer JVA gefragt, malte Weckerle ein durchaus positives Bild: "Die Beschäftigten einer JVA haben bei der Wahl ihres Wohnortes ein durchschnittliches Bedürfnis." Langfristig bedeute dies, Angestellte und Beamte der JVA ließen sich in Rottweil und seinen Teilorten nieder.