Mit einer Schreckschusspistole soll der Angeklagte in einem Streit gedroht haben. (Symbolbild) Foto: ©  Alex T. – stock.adobe.com

Ärger um Behindertenparkplatz eskaliert. Junger Mann muss doch hinter Gitter. Berufung scheitert.

Rottweil - Die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts zog ein 26-Jähriger am Dienstag vor der 11. Kleinen Strafkammer des Landgerichts zurück. Der Vorsitzende zeigte allerdings auch wenig Neigung, die verhängte Freiheitsstrafe sowie die Fahrerlaubnissperre zu ändern.

Zur Last gelegt wurden dem Angeklagten vor dem Amtsgericht, dass er mehrfach ohne gültigen Führerschein gefahren sein soll. In einem Fall soll er durch vorherigen Drogenkonsum, in einem anderen Fall durch zuviel Alkohol, absolut fahruntüchtig gewesen sein.

Auseinandersetzung bei Behindertenparkplatz

Der Gipfel seiner Gesetzesverstöße allein im vergangenen Jahr war ein Streit, als er einfach auf einen Behindertenparkplatz geparkt hatte. Bei dieser Auseinandersetzung soll er einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben.

Schließlich landete er vor dem Rottweiler Amtsgericht, das Anfang September 2019 eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und einen Führerscheinentzug auf die Dauer von 18 Monaten gegen ihn verhängte.

Diese Strafe erschien dem jungen Mann aus einer Kreisgemeinde als zu hoch, er legte Berufung ein, die am Dienstag vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Straftaten unstrittig

Zwar waren zur neuen Verhandlung die Zeugen nochmals geladen worden, das Gericht und der Angeklagte verzichteten jedoch auf ihre Aussagen, weil die Straftaten unstrittig waren. Der Angeklagte und sein Anwalt wollten die Kammer vielmehr davon überzeugen, dass der junge Mann inzwischen "reifer" geworden sei und er noch eine Chance verdient habe.

Der Vorsitzende der Strafkammer stellte im Gespräch mit dem Angeklagten immer wieder die Frage nach dem "Warum?". Warum begeht man immer weitere Straftaten, warum zeigen wiederholte Verurteilungen keine Wirkung? Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Drogen oder Alkohol, die Zahl der Straftaten und der Verurteilungen, teilweise auf Bewährung, ließen das Gericht daran zweifeln, dass sich der junge Mann in absehbarer Zeit ändern werde. Erst im Februar war er wegen Körperverletzung verurteilt worden. Im Herbst steht er in Konstanz erneut vor Gericht.

"Ich kann’s nicht ändern."

Immer wieder drehte und wendete der Vorsitzende die Prozess-Akten des Amtsgerichts, um etwas Positives zu finden, was man zu Gunsten des Angeklagten ins Feld führen könne. Indes fand er nicht wirklich etwas. Er sah "keine Möglichkeiten". "Ich kann’s nicht ändern." Auch die Bewährungshelferin konnte bei allem Engagement für den Angeklagten nicht wirklich viel Positives über den jungen Mann betragen.

Er habe inzwischen Arbeit gefunden, so der Beschuldigte. Auch sei er inzwischen "clean", ohne dies irgendwie belegen zu können. Ein Anti-Aggressions-Training machte er geltend, das er allerdings nicht zu Ende brachte.

Geburtstag der Tochter in Freiheit erleben

Der Hinweis des Angeklagten, dass er inzwischen verlobt sei, und er sich um seine kleine Tochter kümmern wolle, fruchtete beim Gericht ebenfalls nicht. Der Anwalt brachte auch noch die Belastung durch den Tod des Vaters ins Spiel. All dies hinterließ bei der Kammer wenig Eindruck, obwohl der Vorsitzende einräumte, dass es nie zu spät sei, sich zum Positiven zu ändern. Mit Blick auf die Berufung dürfe man aber auch nicht vergessen, "was alles im Raum steht".

Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt beschloss der Angeklagte schließlich, die Berufung zurückzunehmen. Er muss seine Freiheitsstrafe antreten.

Der junge Mann hatte vor einiger Zeit geäußert, dass er den ersten Geburtstag seiner Tochter in Freiheit erleben wolle. Immerhin, das wird er wohl noch schaffen.