Die Jugendherberge Rottweil: Der Bestand ist gesichert, um die Außenanlagen wird noch verhandelt. Foto: Otto

Oberbürgermeister Ralf Broß: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Nutzung ohne Einschränkungen. Unstimmigkeiten geklärt.    

Rottweil - "Die Nutzung als Jugendherberge steht nicht auf der Kippe. Der Bebauungsplan ist und bleibt rechtskräftig." Dieses Fazit zog Oberbürgermeister Ralf Broß am Mittwoch im Gemeinderat aus der nun vorliegenden Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs.

Ein Nachbar hatte das Verfahren angestrengt und das bereits im Februar gesprochene Urteil als Erfolg verbucht, weil in der Jugendherberge keine bloßen Tagungen mehr stattfinden dürfen.

In der Urteilsbegründung werde aber deutlich, so Broß, dass ein vom Verwaltungsgerichtshof festgestellter "Abwägungsmangel" nur die als Alternative angedachte "Reservenutzung", beispielsweise als Seminarhotel, tangiert. "Das ist ein Schönheitsfehler, den wir vernachlässigen können", so der OB.

Die Nutzung als Jugendherberge sei ohne Einschränkungen bestätigt. Und auch Tagungen "mit Bezug zum Jugendherbergswerk" werde es geben. Am Anfang, räumte Broß ein, seien da Unstimmigkeiten aufgekommen.

Anhängig ist nun noch ein Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium bezüglich der Außenanlagen.