Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Hermann Theisen. Foto: Deckert Foto: Schwarzwälder-Bote

Justiz: Neuer Strafbefehl gegen Friedensaktivist Hermann Theisen wegen Hausfriedensbruch

"Das ist die Kehrtwende von der Kehrtwende", so kommentiert der Friedensaktivist Hermann Theisen den erneuten Strafbefehl gegen ihn. Diesmal geht es um Hausfriedensbruch.

Kreis Rottweil. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat im Zusammenhang mit den Aktionen gegen den Waffenhersteller Heckler &Koch (HK) einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch gegen Hermann Theisen beantragt. Dieser werde derzeit am Amtsgericht Oberndorf geprüft, sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Grundke.

Sollte Theisen verurteilt werden, drohe ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, erläutert Grundke.

Ursprünglich war der Friedensaktivist aus Hirschberg (Rhein-Neckar-Kreis) angeklagt, weil er vor den Werkstoren des Oberndorfer Waffenhersteller Flugblätter mit der Aufforderung verteilt hat, die Mitarbeiter sollen Betriebsinterna im Zusammenhang mit Waffenlieferungen öffentlich machen.

Diese Anklage wurde kurz vor Prozesstermin am 19. September zurückgezogen. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Verbote der Flugblattaktionen durch das Ordnungsamt Rottweil des Kreises Rottweil kassiert und den Polizeieinsatz bei der verbotenen Kundgebung als nicht rechtmäßig kritisiert (wir berichteten).

"Ich habe von der Beantragung des neuen Strafbefehlsaus den Medien erfahren", sagt Theisen im Gespräch mit unserer Zeitung. Er sei sehr überrascht von diesem Vorgehen. "Warum sagt man den Prozess erst ab, um mich nun erneut anzuklagen?"

Zugang im Mai 2015 noch möglich

Dies sehe auch ein pensionierter Richter so, mit dem Theisen in Kontakt steht. Dieser formuliert: "Gewiss, die erneute Anklageerhebung wegen Hausfriedensbruchs ist aus rechtsstaatlichen Gründen völlig korrekt. Allerdings gemahnt der taktische (oder vielleicht auch nur unbedachte, aber auf jede Fall dem Grundsatz der Prozessökonomie widersprechende) Umgang mit totaler Anklagerücknahme und ohne schuldhaftes Zögern erfolgter partieller Anklage-Erneuerung (nur Hausfriedensbruch) vielleicht doch ein ganz klein wenig ans Lächerliche."

Dies auch deshalb, so der Richter weiter, weil das Verweilen auf einem der Belegschaft und Kunden gewidmetem Firmenparkplatz wohl nicht in erster Linie den eigentlichen häuslichen Intimbereich des Inhabers berühre. Zudem sei auch zweifelhaft, ob der Angeklagte erkannt habe, wo die Grundstücksgrenze verläuft.

Im Mai 2015 war der Zugang zu dem Parkplatz (gegenüber der HK-Pforte) in der Tat noch uneingeschränkt möglich. Die Zufahrt wurde erst später beschränkt. Bei der zweiten Aktion habe er sich, so schildert Theisen, an das ihm zwischenzeitlich erteilte Hausverbot gehalten, er habe das HK-Gelände nicht mehr betreten.

Zuletzt, so resümiert der Richter, bleibe HK durch diesen erneuten Strafbefehl gegen Theisen "nicht im Gespräch, sondern weiter im Gerede".