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Marihuana, Pep, falsche Kennzeichen und kein Führerschein: Bewährungsstrafe für Angeklagten

"Ich will einfach nur ein sauberes Ende haben", meinte der Angeklagte aus dem Kreis Rottweil am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Unter anderem wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln wurde er zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Rottweil. " Sie haben mit einer Handlung gleich mehrere Gesetze verletzt", wurde der Mann Ende 20 von Richterin Carla Kasper zurechtgewiesen. Alles hatte im vergangenen Oktober begonnen, als er von der Polizei wegen eines fehlenden Versicherungsstempels am Auto angehalten worden war. Der Angeklagte habe sofort zugegeben, dass ihm sowohl die Zulassung als auch der Führerschein entzogen worden waren. Somit war er unversichert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Zudem wurde festgestellt, dass er das Kennzeichen seines früheren Autos am Wagen angebracht hatte. Ein laut einer Polizistin, die als Zeugin vor Gericht aussagte, merkwürdiges Verhalten und gerötete Bindehäute zogen einen Bluttest nach sich, bei dem der Wirkstoff THC festgestellt wurde.

"Ich war naiv und dumm"

Als die Polizei dem Angeklagten gut eine Woche später einen Besuch abstattete, um ihn über das Ergebnis der Untersuchung zu informieren, schlug den Beamten eine Marihuana-Duftwolke entgegen. Bei einer Durchsuchung wurden mehrere Gramm Marihuana und Amphetamin (Pep) festgestellt.

Der Angeklagte habe sich kooperativ verhalten, räumten die Polizeibeamten vor Gericht ein. Dennoch hatte man ihn nur einen Monat später wieder beim unerlaubten Autofahren aufgegriffen.

Der Mann aus dem Kreis Rottweil war von Anfang an geständig und machte keinen Hehl daraus, dass ihm die Sache mit dem Drogenkonsum entglitten sei. Begonnen habe es mit sporadischem Konsum. Später habe er "nonstop Gras geraucht" und sei so benebelt und gleichgültig gewesen, dass er sich bei den unerlaubten Autofahrten nichts gedacht habe. "Ich war naiv und dumm. Erst jetzt werden mir meine Fehler bewusst."

Er habe die Fahrten überhaupt erst angetreten, um seine Freundin zum Bahnhof zu bringen. Diese sei dort einmal beinahe vergewaltigt worden – das sei auch zur Anzeige gebracht worden – und habe seither panische Angst davor, alleine hinzugehen.

Die Arbeitskollegin, die sie sonst immer mitgenommen hatte, sei an jenen Tagen krank gewesen. Deshalb habe er sie selbst gefahren, wohl wissend, dass ihm der Führerschein wegen eines früheren Betäubungsmitteldeliktes abgenommen worden war.

"Ich habe viele Fehler gemacht, die ich zurzeit aufarbeite", meinte der Angeklagte. Er sei bereits mehrmals bei der Drogenberatung gewesen und habe sich psychologische Hilfe gesucht. Um zu beweisen, dass er seit der Hausdurchsuchung clean ist, mache er zudem regelmäßig Drogenscreenings. An der Jobsuche sei er gerade dran. Den letzten hatte der Angeklagte im Zuge der Coronakrise verloren, wie er aussagte.

Umdenken findet statt

Die Staatsanwaltschaft führte einige, teils einschlägige, Vorstrafen ins Feld und sprach sich wegen zweimaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln für eine neunmonatige Bewährungsstrafe aus.

Auf Richterin Kasper wirkte der junge Mann, als hätten die Durchsuchung und das Gerichtsverfahren einen Wendepunkt in seinem Leben bewirkt. Seine Bemühungen, sein Leben wieder in den Griff zu kriegen, seien glaubhaft. "Ein Umdenken hat stattgefunden."

Dennoch reiche eine Geldstrafe als Denkzettel nicht aus. Schließlich sei er trotz des Wissens um zwei laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn erneut ins Auto gestiegen. Sie verurteilte ihn zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe, einer Zahlung von 500 Euro und Gesprächen mit der Fachstelle Sucht.

Die Freundin des Angeklagten, die auch des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt war, war nicht vor Gericht erschienen aus Sorge, ihren Job zu verlieren. Gegen sie erging ein Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro.