Berufungsveranstaltung wegen Diebstahls geht weiter. Angeklagter bestreitet Vorwürfe weiterhin.
Kreis Rottweil - Am zweiten Tag der Berufungsverhandlung wegen Diebstahls und Hehlerei vor der elften Kleinen Strafkammer des Landgerichts Rottweil haben fünf Zeugen den 42-jährigen Angeklagten gestern schwer belastet. Dieser bestreitet die Vorwürfe weiterhin und hofft auf einen Freispruch. Auch in seinem merkwürdigen Verhalten bleibt er sich treu (wir berichteten).
Wie haben sich die mögliche Anstiftung zum Diebstahl und die gewerbsmäßige Hehlerei abgespielt? Als Zeugen geben der Paketbote, der am 16. Mai 2011 48 Kaffeevollautomaten und zahlreiche Zigarettenstangen mit einem Gesamtwert in Höhe von 39.000 Euro bei seinen Schwiegereltern in einer Kreisgemeinde untergebracht hat, und dessen familiäres Umfeld Auskunft darüber.
Angeklagter kennt Beteiligte von früheren Geschäften
Der 42-Jährige und der Paketbote kennen sich aus der Zeit, als der Angeklagte Versicherungen verkaufte. Anfang 2011 treffen sie sich zufällig in einer Tankstelle wieder, erzählt der Paketbote. Sie kommen ins Gespräch. Dann sagt der Angeklagte den entscheidenden Satz zu ihm: "Wenn mal was vom Lastwagen fallen wird, dann sag mir Bescheid." Elektrowaren und Zigaretten seien besonders gut weiterzuverkaufen, ergänzt der 42-Jährige.
Doch lange Zeit "sind die Mengen zu klein", sagt der Paketbote. Bis zum 16. Mai 2011. "Jetzt passt die Ladung", sagt er dem Angeklagten am Telefon. Den Warenwert schätzen die beiden auf etwa 30.000 Euro. Der 42-Jährige will sie zum halben Preis verkaufen, wiederum die Hälfte davon soll der Paketbote für seine Dienste erhalten. Am Ende werden es statt der vereinbarten 7500 Euro aber nur 3000 Euro.
Sein Fragerecht nutzt der Angeklagte wie bereits am ersten Verhandlungstag für umfangreiche Kommentierungen. Den Paketboden bezichtigt er der Lüge und des Meineids. Dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Rottweil, Wolfgang Heuer, hält er dessen Lebenslauf vor und vergleicht ihn mit dem eigenen. Heuer reagiert gelassen auf die persönlichen Angriffe.
Codewort für Abholung der Waren lautet "Mülleimer"
Die Schwiegereltern des Paketboten belasten den Angeklagten ebenfalls. Sie kennen ihn auch von früheren Versicherungsgeschäften. Täglich holt der 42-Jährige bei ihnen die gestohlenen Waren ab. "Das Codewort dafür war Mülleimer", erklären beide übereinstimmend. Als der Angeklagte die Schilderungen der Schwiegermutter bestreitet, fragt sie ihn mit lauter Stimme: "Warum lügst du mich an?" Auch der Schwager des Paketboten bestätigt die Ausführungen seiner Eltern.
Als letzter Zeuge des zweiten Verhandlungstages sagt ein ehemaliger Freund des Angeklagten aus. Dieser habe ihm vor etwa zwei bis drei Jahren erzählt, dass er "irgendwas gedreht" habe. "Damit meinte er, dass er einen Lastkraftwagen verschwinden ließ, auf dem Kaffeevollautomaten und Zigaretten gelagert waren." Gesprächsanlass sei die Frage der beiden gewesen, wie man viel Geld verdienen könne. Der Zeuge schildert auch, wie er zusammen mit dem Angeklagten "geknackte" Pay-TV-Receiver vertickt habe. Der Angeklagte bestreitet diese Vorwürfe. Er fordert Heuer auf, den Zeugen zu entlassen. Doch dieser kommt ihm rechtzeitig zuvor.
Das Berufungsverfahren am Landgericht Rottweil wird am heutigen Freitag, 8. August, fortgesetzt.