Die Krankenkasse wollte die Kosten für den Eingriff nicht übernehmen. Sie argumentierte, es handle sich um eine Schönheitsoperation und nicht um eine Krankheit. Foto: dpa

Nach Abmagerungskur bleibt Fettschürze zurück. Frau bekommt Eingriff ersetzt.

Kreis Rottweil - Sie hatte 76 Kilogramm abgenommen. Übrig blieb aber eine so genannte Fettschürze. Die Operationskosten hierzu wollte die Betriebskrankenkasse nicht übernehmen. Der Fall landete vor dem Sozialgericht.

Freudentränen gab es jüngst, als ein Urteil des Sozialgerichts verkündet wurde. Die Krankenkasse muss der Frau eine Operation einer "Fettschürze" bezahlen. Eine derartige Fettschürze entsteht durch übermäßige Faltenbildung nach einer Abmagerungskur, wenn das Ursprungsgewicht entsprechend hoch gewesen war. Die Krankenkasse jedenfalls ging von einer kosmetischen Operation aus und nicht von einer Krankheit.

Die heute 38-jährige Frau aus einer Kreisgemeinde arbeitete in der Küche eines Großbetriebes. Mit der Zeit nahm sie immer mehr zu. Grund war der zügellose Verzehr von Süßigkeiten. "Das war wie bei einem Alkoholiker", beschrieb sie ihren damaligen Zustand. Er ging ihr immer schlechter, Tabletten halfen nichts.

Sie brachte in einer Abmagerungskur, unter anderem mit Hilfe eines Magenbands 76 Kilogramm herunter, darunter drei Kilogramm reines Fett. Übrig blieb eine so genannte Fettschürze, genauer gesagt, Hautlappen, die sie behinderten. Sie konnte nach eigenen Angaben nur noch vier Stunden arbeiten, musste sich zwischendurch duschen. Ihre Hautlappen konnten aber nur durch eine Operation beseitigt werden.

Die Krankenkasse wollte die Kosten für den Eingriff nicht übernehmen. Sie argumentierte, es handle sich um eine Schönheitsoperation und nicht um eine Krankheit. So wandte sich die Frau an das Sozialgericht Reutlingen, das ihren Fall in Rottweil verhandelte. Dort schilderte die Klägerin ihre Beschwerden und überzeugte das Gericht. Dieses urteilte zu Gunsten der Klägerin und verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung der Operationskosten. Es sei ein Ausnahmefall, meinte das Gericht. Die deutliche Faltenbildung bilde eine Art Krankheit.

"Alles Gute", wünschte die Vorsitzende Richterin der Klägerin. Und diese ging mit Tränen in den Augen aus dem Gerichtssaal.