So soll sich die Hängebrücke in Bad Wildbad über das Tal spannen. Links oben ist im Hintergrund der Turm des Baumwipfelpfades zu sehen. Foto: Wild Line

Bürgermeister zeichnet optimistisches Bild. Wir fragen bei den entsprechenden Stellen nach.

Rottweil - Während in Bad Wildbad an der Hängebrücke seit einiger Zeit gearbeitet wird und eine Eröffnung für Juli vorgesehen ist, befindet sich das Brückenprojekt in Rottweil weiterhin in der Abstimmungsphase. Warum es in Bad Wildbad so schnell geht, in Rottweil offensichtlich langsamer, obwohl es sich um den ein und denselben Investor, Günter Eberhardt, und hier wie dort um ein und dasselbe Vorhaben, den Bau einer Hängebrücke, handelt?

Zunächst: In Rottweil gibt es ein kompliziertes Bebauungsplanverfahren. Kompliziert deshalb, weil sensible Bereiche, unter anderem Landschaft- und Denkmalschutz, tangiert sind. Hinzu trat, nach einem beherzten Start, Mitte des vergangenen Jahres etwas ein, was das Projekt immer noch belastet: Vertrauensverlust. Nicht nur zwischen den Projektpartnern, Investor Eberhardt und Stadtverwaltung, wurde das Vertrauen auf die Probe gestellt. Auch die Stadträte beäugten kritisch, wie Oberbürgermeister Ralf Broß die Krise meistert. Die Folge: Die Stadtverwaltung muss regelmäßig im Gemeinderat Bericht erstatten.

Zuletzt geschah dies in der vergangenen Woche. Dabei konnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich die Verwaltung in einem regelmäßigen Austausch mit den Fachbehörden befindet, etwa zu den Themen Landschaftsschutz und Denkmalschutz. Bürgermeister Christian Ruf äußerte, man sei in Bezug auf den Denkmalschutz "sehr, sehr weit".

Fragt man bei den Behörden nach, hört sich das anders an. Das Regierungspräsidium Stuttgart betont "erhebliche Bedenken" dem Schwarzwälder Boten gegenüber: "Seit dem öffentlichen Termin zur Hängebrücke Rottweil im März 2017, in dem das Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart (LAD) bereits erhebliche Bedenken zu dem Projekt geäußert hat, ist uns kein offizieller neuer Sachstand bekannt. Daher können wir Ihnen derzeit fachlich-inhaltlich nichts neues mitteilen und auch die von Ihnen dargestellte Äußerung des BM Ruf zur Abstimmung mit dem Denkmalschutz zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren. Das LAD wird sich in dem angekündigten, anscheinend bald folgenden Bebauungsplanverfahren nochmals offiziell und ausführlich fachlich äußern."

Auf den Landschaftsschutz angesprochen, erhalten wir aus dem Landratsamt in Rottweil die Stellungnahme, dass Vorgespräche vor Monaten stattgefunden hätten. "Grundsätzlich ist das Landschaftsschutzgebiet betroffen und daher gegebenenfalls eine Befreiung erforderlich. Inhaltlich weitergehende Aussagen konnten bislang aber nicht geäußert werden, da eine konkrete, verbindliche Planung nicht vorliegt."

Bei Bürgermeister Ruf nachgehakt, äußert dieser unserer Zeitung gegenüber: "Die Gespräche liefen und laufen auf Arbeitsebene zwischen den Gutachtern sowie den Fachbehörden seit Anfang des Jahres. Das Landesamt für Denkmalpflege hat – wie auch bereits bei der Einwohnerversammlung – Bedenken angemeldet und um weitere Visualisierungen gebeten. Ganz konkrete Einschätzungen liegen uns aller Voraussicht nach zur frühzeitigen Behördenbeteiligung vor. Die Fachbehörden werden im Grunde bis zum Satzungsbeschluss beteiligt. Insbesondere durch die Zweistufigkeit des Bebauungsplanverfahren ist eine umfassende Beteiligung und ein ständiger Austausch mit den Fachbehörden gewährleistet."