Gebiet Esch rückt als möglicher Standort wieder in den Fokus. Neutrales Institut soll Bevölkerung zur Akzeptanz befragen.
Rottweil - Das Gefängnis bewegt. Die SPD-Fraktion beantragt, durch ein neutrales Institut eine repräsentative Meinungsumfrage in der Bevölkerung zur Akzeptanz einer Justizvollzugsanstalt in Rottweil durchzuführen.
Zur Begründung schreibt der SPD-Fraktionsvorsitzende: "Es scheine sich in der Wahrnehmung mancher Stuttgarter Ministerien der Eindruck zu verfestigen, dass Rottweils Bevölkerung einer neuen Justizvollzugsanstalt ablehnend gegenüberstehe, wozu die Meinungsäußerungen im Zuge der Diskussion um das „Bitzwäldle“ beigetragen hätten. Zeitgleich kämen Signale aus den selben Ministerien, wonach die Bevölkerung in Weigheim/ Schwenningen für den dortigen Standort eine positive Haltung habe. Eine repräsentative Meinungsumfrage in Rottweil könnte den für Rottweil negativen oben genannten Eindruck zurechtrücken und damit die Rottweiler Chancen erhöhen."
Indes gibt es bereits wieder Widerstand zu den wieder ins Gespräch gebrachten möglichen Standorten "Esch" und "Hochwald". Der LAndesnaturschutzbund schreibt in einer Stellungnahme an den Gemeinderat und an Oberbürgermeister Ralf Broß:
"In seiner öffentlichen Sitzung vom 18. März 2009 hat der Rottweiler Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit (bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung) beschlossen:Der Standort Esch ist als Standort für eine Justizvollzugsanstalt ungeeignet.
Dieser Beschluss war zutreffend. Er ist es auch noch heute, weil sich weder die örtlichen noch die ökologischen Verhältnisse geändert haben. Nur finanzielle Gründe könnten die Stadtverwaltung noch veranlassen, dem Gemeinderat eine Änderung seines Beschlusses vorzuschlagen, damit er in seiner Sitzung am 23. Juli 2014 gegenüber dem Land Baden-Württemberg kommunalpolitisches Einvernehmen für die potentiellen Standorte Esch und Hochwald signalisiert.
Der Arbeitskreis Rottweil des Landesnaturschutzverbandes hat bereits in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2009 begründet, warum der Bau einer Justizvollzugsanstalt im Esch abzulehnen ist. Die in dieser Stellungnahme aufgeführten Gründe gegen die Bebauung des Geländes bestehen nach wie vor, haben vor dem Hintergrund zunehmender Landschaftszersiedelung und -versiegelung noch größeres Gewicht als vor fünf Jahren.
Bei dem Standort "Esch" handelt es sich um eine oberhalb des Neckars liegende landwirt-schaftlich genutzte Fläche, die wegen des porösen Muschelkalkuntergrundes und der räum-lichen Nähe zum Wasserwerk Neckarburg größtenteils als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist und unmittelbar an das Naturschutzgebiet Neckarburg angrenzt. Von dort aus hat man einen freien Blick auf das Panorama der Schwäbischen Alb, die Neckarumlaufberge und die Ruine der Neckarburg. Das Naturschutzgebiet „Neckarburg“ ist eine der schönsten Landschaften im Landkreis Rottweil.
Der Gemeinderat befasst sich am Mittwoch, 23. Juli, mit dem Thema Gefängnis. Beginn der öffentlichen Sitzung im neuen Rathaus ist um 17 Uhr.