Ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe: Dazu hat das Landgericht Rottweil einen 47-jährigen Mann am Freitag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Familienvater vergeht sich an Mädchen. Landgericht Rottweil setzt Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus.

Rottweil - Ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe: Dazu hat das Landgericht Rottweil einen 47-jährigen Mann gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Familienvater hatte vor der Ersten Großen Jugendkammer die fünf Taten gestanden, die ihm die Anklage vorgeworfen hatte. Er hat sich in den Jahren 2001 bis 2003 an einem Mädchen aus der Nachbarschaft vergangen.

Als sich die Eltern des Kindes trennten, hatten der Anklagte und seine damalige Ehefrau die Betreuung des Mädchens und dessen Schwester übernommen. Allerdings lief es auch in der Ehe des 47-Jährigen nicht gut: "Der Angeklagte versuchte immer, die Liebe seiner Frau zu gewinnen", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung. Das allerdings sei ihm nicht gelungen.

Dazu kamen berufliche Belastungen und der familiäre Stress. Vor diesem Hintergrund habe er pädophile Neigungen entwickelt. Der vierfache Familienvater hat sich, so hatte er vor Gericht ausgesagt, in das Mädchen verliebt. Zum ersten sexuellen Übergriff kam es im Februar 2001, das Kind war damals erst sechs Jahre alt. Der Missbrauch ereignete sich in der Wohnung des Angeklagten, an dessen Arbeitsstelle, im Zuhause des Kindes und einmal hatte er das Mädchen sogar mit in den Urlaub genommen.

Erst 2009 hatte sich das Mädchen gegenüber seinen Eltern offenbart, dann kamen die Ermittlungen ins Rollen. Dies kam nun wiederum den Angeklagten zugute: Weil es vier Jahre bis zur Hauptverhandlung dauerte – wegen Überlastung der Justiz – gelten vier Monate seiner Freiheitsstrafe als bereits verbüßt. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte inzwischen in stabilen Verhältnissen lebt: Er ist wieder verheiratet, in verantwortlicher Position tätig und hat mehrere Therapien hinter sich. Mit dem Strafmaß liegt das Gericht knapp über der Forderung der Verteidigung, die auf ein Jahr und neun Monate plädiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und fünf Monate gefordert.