18-Jähriger verkauft und konsumiert Drogen. Vor der Verhandlung noch schnell einen Joint geraucht.

Rottweil/Waldachtal - Wenn er per Facebook nach Cheeseburgern fragte, meinte er Marihuana statt Fast Food: Ein 18-Jähriger aus Waldachtal musste sich gestern vor dem Rottweiler Amtsgericht wegen Erwerbs, Konsums und Handels mit Betäubungsmitteln (BTM) verantworten. Dabei kam er am Ende mit einer Jugendstrafe von acht Monaten davon, die zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn er die nächsten sechs Monate drogenfrei verbringt. An diesem Versuch ist er allerdings schon einmal gescheitert. 2012 war der Angeklagte bereits zwei Wochen nach einer Therapie wieder rückfällig geworden. Dort hatte er auch einen jungen Mann kennengelernt, der ihn ab Dezember 2012 mit Betäubungsmitteln versorgte. Waren dies am Anfang noch "Füchse", Tüten zu fünf Gramm, ging er bald dazu über, größere Mengen zu kaufen, die er teils konsumierte und teils weiterverkaufte.

Dies gipfelte in Platten von 188 Gramm Haschisch, die er jetzt im Januar erwarb und weiterverkaufen wollte. Dabei drehte es sich nicht um Eigenkonsum: "Hasch gefällt mir nicht so", erklärte der Beschuldigte, womit er wohl den harzigen Geschmack meinte, den die Droge im Vergleich zu Marihuana hat. Einen Rest davon fand die Polizei noch bei der Hausdurchsuchung. "Er war sofort geständig und hat alles freiwillig rausgegeben", erinnerte sich der zuständige Freudenstädter Kommissar.

Geständig zeigte sich der Angeklagte auch während der Verhandlung: Beispielsweise gab er sofort zu, noch im Vorfeld der Hauptverhandlung Marihuana konsumiert zu haben. "Zur Ausbildung im September hör’ ich auf", verkündete er der ungläubigen Richterin. Zwei Wochen sei er bald in Kroatien, quasi auf "Urlaubsentzug". "Was haben Sie denn für einen Blick auf ihre Sucht", wollte die Richterin von dem angehenden Altenpfleger wissen. "Denken Sie, Sie könnten einfach einen Schnitt machen und die Sache ist erledigt?"

Genau das glaubte der Angeklagte offensichtlich. Etwas anderer Ansicht war der Sachverständige, der als Bewährungsauflagen eine ambulante Therapie, Suchtberatung und regelmäßige Urinkontrollen empfahl. Die Richterin zeigte sich skeptisch: "Warum sollte das jetzt klappen? Sind Sie etwa auch der Meinung, er muss nur einen Schalter umlegen und die Welt ist wieder rosa?"

Der Sachverständige verneinte: " Ich glaube aber, dass die drohende Haftstrafe, die Lehrstelle und entsprechende Hilfe den Angeklagten auf den richtigen Weg bringen." "Er ist im Prinzip eine arme Sau, die von der Sucht nicht runterkommt", ergänzte sein Anwalt. "Es ist Aufgabe des Gerichts, ihm ein Halsband anzulegen, aber trotzdem Leine zu lassen, damit er wieder drogenfrei leben kann."

Um zu beweisen, dass der Angeklagte es wirklich schaffen kann, gab ihm das Gericht sechs Monate – sollte er während der Vorbewährung das geringste bisschen Drogen konsumieren, muss er seine Therapie jedoch hinter Gittern fortsetzen.