In Rottweil schlägt das Landratsamt zweimal Alarm (Symbolfoto) Foto: dpa

Ergebnis amtlicher Lebensmittelkontrollen durch Landratsamt veröffentlicht. Amt schlägt zweimal Alarm.

Rottweil - Manchmal möchte man gar nicht wissen, was in Restaurant-Küchen so alles passiert, ehe das Essen auf den Teller kommt und serviert wird. Das wird sich auch so mancher bei der Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen des Kreisveterinär- und -Verbraucherschutzamtes, gedacht haben.

Diese verbreiteten sich im Laufe des Samstags wie ein Lauffeuer über die sozialen Medien. Was die Prüfer dort in zwei Einrichtungen festgestellt haben, ist ebenso schockierend wie ekelerregend. So sind laut Tabelle der Lebensmittelüberwachungsbehörde an zwei Tagen im Februar erhebliche Mängel in einer Bäckerei in Rottweil festgestellt worden. Ausstechformen seien altverschmutzt und verkrustet ebenso wie die Lüftung des Ofens.

Pflanzfettpackungen im Lagerraum habe man durch Schadnager angefressen sowie mit Kot und Urin kontaminiert aufgefunden. Zudem war Mäusekot in der Backstube hinter dem Ofen und auf dem Zutatenregal. Immerhin: Bei der Nachkontrolle seien die Mängel beseitigt gewesen, heißt es. Noch schlimmer sieht es in einem Tex-Mex-Restaurant in Rottweil aus. Dort ist die Rede von verdorbenen und "nachteilig beeinflussten" Spare-Ribs in einer Kiste mit schleimig fadenziehender Flüssigkeit und gelblich-grüner Oberfläche, die abgewaschen worden seien, um weiter verarbeitet zu werden.

Außerdem habe man unter anderem einen Sahnespender mit hochgradig verschimmelter Auslasstülle, verschimmelten Rohschinken, bei rund zwölf Grad Celsius gelagerte Wildburger, die dadurch Keime gebildet hatten, abgelaufene Schupfnudeln und ein verschmutztes Handtuch in einer Wanne mit Salat zum Waschen gefunden. Sämtliche vorgefundene, beanstandete Lebensmittel seien noch während der Kontrolle im Januar freiwillig entsorgt worden Die Lebensmittelüberwachung informiert über Lebensmittel, wenn gesetzlich festgelegte Grenzwerte überschritten sind.

Paragraph 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches sagt, dass die Behörden dazu verpflichtet sind, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des jeweiligen Unternehmens über Verstöße gegen Hygienevorschriften und weitere unverzüglich zu informieren. Der bloße unaufgeklärte Verdacht reiche hierbei nicht aus. Die Ergebnisse müssen durch eine zweite Untersuchung abgesichert sein.

Veröffentlicht werde der Name der Betriebe nur bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, bei denen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten sei.

Die Facebook-Nutzer reagierten schockiert über die Ergebnisse. "Warum ist dann noch offen?", fragte Heike J. Jürgen F. schrieb: "Da will ich keinen Blick in eine Großküche werfen, wird es einige Anblicke geben wo du keinen Hunger mehr hast. Gibt bestimmt viele Küchen wo nicht perfekt sauber und rein sind". "Einfach nur ekelhaft", kommentierte Jochen K. Weitere Informationen unter www.landkreis-rottweil.de unter der Rubrik Veterinär- und Verbraucherschutzamt/Dienstleistungen