In Rottweil muss sich derzeit ein 66-jähriger Mann aus Freudenstadt vor Gericht verantworten. Foto: Riesterer

Bei Gerichtsverfahren zum Vorwurf des Computerbetrugs gibt es viele skurrile Momente.

Rottweil/Freudenstadt - Ist der derzeit neben anderem wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs durch In-die-Welt-setzen von hohen Mahnbescheiden vor dem Rottweiler Landgericht Angeklagte ein raffinierter Zeitgenosse, der sich vor allem daran ergötzt, seine eigene Person im Mittelpunkt zu sehen, oder ist er psychisch so krank, dass er unter eine Betreuung gestellt werden muss? Zu dieser Kardinalfrage werden sich eine kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Heuer und auch Oberstaatsanwalt Christian Kalkschmid eingehend den Kopf zerbrechen müssen, um zu einem der Persönlichkeit des 66-jährigen Freudenstädter Rentners möglichst gerecht werdenden Urteil zu kommen.

Treibt ihn ein Wahn zu abstrusen Aktionen? So zu seiner Protest-Offensive gegen ein in seinen Augen in großen Teilen ungültiges deutsches Rechtssystem. Da druckt er in den Jahren 2014 und 2015 unzählige Mahnbescheide über eine Forderung von 950.000 Euro aus, um sie an nach seinem Dafürhalten unfähige Amtspersonen zu schicken. Angeblich stammt die dafür von ihm benutzte Gebührentabelle vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Malta, den es aber gar nicht gibt, wie sein Pflichtverteidiger anmerkt. Die Auflistung könne von einer polnischen Internetseite aus ausgedruckt werden, sagt der Verteidiger. Dieser und sein 66-jähriger Mandant geben sich wie Katz und Maus und scheinen sich ohnehin nicht zu mögen.

Ob der Mössinger Professor Henner Giedke seinem Auftrag nachkommen kann, ein einigermaßen eindeutige Folgerungen zulassendes Psychogramm des Angeklagten zu entwickeln, stellt der Psychiatrie-Experte am ersten Verhandlungstag selbst in Frage. Während 14 Sitzungsstunden – so lange wie eigentlich noch nie bei einer Person – habe er sich von Herrn P. ein Bild zu machen versucht. Grundsätzlich habe er dabei die Erkenntnis gewonnen, dass der Angeklagte als voll zurechnungsfähig anzusehen sei. Das Empfinden des Vorsitzenden Heuer zeigt sich deutlich anders. Der Mann müsse angesichts seines vielfältigen absurden Handelns, Redens und Tuns doch von großen Wahnvorstellungen getrieben sein.

Bei seiner höchst abenteuerlich anmutenden Masche, unliebsamen Amtspersonen mit dicken Mahnbescheiden Schrecken einzujagen und Feuer unterm Hintern zu machen, liefern ihm – dem "Rechtsberater" – ebenfalls sich durch den Staat unnötig in die Bredouille geraten fühlende Sympathisanten die Infos. Auch für sie ist das Rechtssystem der Bundesrepublik vielfach in Frage zu stellen.

Zum Geisteszustand von W.P. werden vor Gericht auch zwei ganz andere besondere Episoden in dessen Leben in den Raum gestellt, zu denen man erst einmal Schmunzeln muss. Da könnte aus Sicht seiner trotz Ruhestands immer noch vorhandenen Fangemeinde – vier oder fünf Sympathisanten (die Zahl der für Sicherheit und Kontrollen abgestellten Fachleute ist ähnlich groß) zeigen im Gerichtssaal großes Sitzfleisch – aus Michael Kohlhaas, dem volksnahen Kämpfer für Gerechtigkeit, so etwas wie ein Soldat Schwejk werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn im Gerichtssaal bekannt gemacht wird, dass W.P. sich vor geraumer Zeit auch schon mal von obskuren Gestalten – eine wurde wenig später als geisteskrank aus dem Verkehr gezogen – als "freier Reichskanzler des Volksstaates Württemberg" ausrufen ließ. Das Amt des Justizministers wurde ihm bei der Inthronisierung gleich noch mitgegeben. Er habe aber gleich gemerkt, dass da einiges rechtlich nicht ok sei, sagt W.P. peinlich berührt. Erst mit Brief und Siegel eines US-Generals hätte er sich richtig legitimiert fühlen können, sagt der 66-Jährige dann aber mit durchaus ernster Miene und sorgt damit für weiteres großes Staunen im Saal.

Dass der Mann seit Eintritt ins Rentnerdasein gute Entwicklungen genommen hat, sagt der Gutachter und leitet davon eine positive Sozialprognose für ein Leben in Freiheit ab. Seiner zweiten Frau zuliebe fahre er – eine Fahrerlaubnis hat er keine – nicht mehr selbst Auto. Auch seine Tätigkeit als "Rechtsbeistand" habe er eingestellt.

Ein Fortsetzungstermin mit Plädoyers und Urteil steht laut dem Online-Portal des Landgerichts noch nicht fest.