Viele Flüchtlinge ziehen beim Reflektieren zu ihrer Situation auch eine Rückkehr in ihre Heimat in Betracht. Foto: dpa

Sozialdezernent: Anstrengungen für freiwillige Ausreisen können allen Beteiligten helfen.

Kreis Rottweil - Flüchtlinge in Deutschland, im Kreis Rottweil: Die Situationen der Menschen zeigen sich sehr heterogen, die Bandbreite der Perspektiven ist weit gefächert. Immer mehr Betroffenen wird klar, dass das gelobte Land auch mit vielen Fallstricken aufwarten kann. So entsprechen die Lebensumstände oft nicht den Erwartungen. Zur Wahrheit gehört auch: Sich das Rüstzeug dafür anzueignen, die ursprünglichen Vorstellungen für ein Leben in Deutschland doch noch einigermaßen zu erreichen, schaffen bei weitem nicht alle.

Ab dem 1. Januar 2019 richtet der Landkreis für die Rückkehrberatung offiziell eine halbe Personalstelle (Kosten 40.000 Euro; die Hälfte wird vom Land bezahlt) ein, wobei sich das Personal im Sachgebiet Flüchtlings- und Umsiedlungswesen des Kreissozialamts bereits seit Monaten auch mit dieser Aufgabe beschäftigt.

Sozialdezernent Bernd Hamann beschrieb jetzt im Verwaltungsausschuss des Kreistags mit den Stichworten, "das Leben in Deutschland ist anders als erwartet", "Sehnsucht nach dem Heimatland", "Arbeitsverbot aufgrund des aufenthaltsrechtlichen Status", "Heimatland beziehungsweise Teilregionen sind kein Krisengebiet mehr", "familiäre Gründe" (Tod oder Krankheit von Angehörigen), "Rückkehrprämie ermöglicht Neustart im Heimatland" und "drohende Abschiebung" die Gemengelage, die Abschiede aus Deutschland zusehends bewirkt.

Kein Zwang, sondern Einvernehmen

Nicht Zwang, sondern Einvernehmen: Die Zahl der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen sei nach wie vor gering, die Rückführungen verliefen zögerlich, die Stadt- und Landkreise hätten bei der zwangsweisen Rückführung – das Ländersache – ohnehin nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Der Kreis Rottweil habe sich daher – wie etliche andere Landkreise auch – entschieden, auf freiwillige Rückkehr zu setzen, betont der Sozialdezernent.

Neben der Beratung (insbesondere auch organisieren von Flugtickets und Passbeschaffung) solle es bei freiwilliger Ausreise von Migranten eine Rückkehrbeihilfe von 848 Euro für Einzelpersonen und von 3000 Euro pro Familienverband geben. Das Angebot der Rückkehrberatung soll für anerkannte und abgelehnte Asylbewerber gleichermaßen gelten.

Dass dadurch zustande kommende Deals für beide Seiten eine Win-win-Situation bewirken können, betont Bernd Hamann auch im Hinsehen auf die Landkreis-Finanzen: "Es ist davon auszugehen, dass ein finanzieller Mehrwert eintritt, da die Sozialausgaben im Falle eines Verbleibs im Landkreis deutlich höher wären."

Auch zur Rückgabe von im Rahmen der Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung längerfristig angemieteten Wohnobjekten gebe es derzeit viel zu tun, verweist Hamann auf eine andere Aktivität zur Kostendämpfung. Nachdem der Flüchtlingsstrom 2015 seinen Höhepunkt erreicht hatte, stehen mittlerweile beträchtliche Wohnraumkapazitäten leer, für die der Landkreis langfristige Mietarrangements abgeschlossen hat.

Nun versuchen Hamann und sein Team in Verhandlungen mit Vermietern Abstand von den Verpflichtungen zu gewinnen. Auch mit Abfindungen wird an einer Kostendämpfung "geschraubt". Dadurch könne man zugunsten des Landes, das bei den Kosten für die Flüchtlings-/Asylbewerberbetreuung in der Pflicht ist (der Landkreis übernimmt für das Land eigentlich nur das operative Geschäft), höhere Beträge einsparen helfen.