Wir zitieren aus dem Schreiben des Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett: "Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Schaffung neuer und zusätzlicher Haftplätze wurde der Planungswettbewerb Mitte 2017 mit den unter Ziffer 1 genannten Kosten (120 Millionen Euro) gestartet. In diesem Ansatz sind die im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens entwickelten Vorgaben sowie die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Anforderungen der Justiz berücksichtigt.
Parallel zur Durchführung des Planungswettbewerbs wurden auf Grundlage der durch das Ministerium der Justiz und für Europa genehmigten Nutzungsanforderung für den Neubau der JVA Rottweil Ende 2017 nach den Richtlinien für die Baukostenplanung (RBK) der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung die Gesamtbaukosten ermittelt. Diese liegen bei rund 120 Millionen Euro zuzüglich Zuschlägen von rund 44 Millionen Euro und standortbezogener Kosten von rund 18 Millionen Euro. Die aktuelle Kostenschätzung endet somit bei rund 182 Millionen Euro. Die Zuschläge umfassen im Wesentlichen Baukonstruktionen und technische Anlagen für die JVA, die durch RBK nicht abgedeckt werden, Anforderungen für die Außenmauer, Sicherheitszäune und weitere Sicherheitseinrichtungen sowie die vorgesehene Ausführung des Neubaus in Passivhausqualität und die Baustellensicherung. Die standortbezogenen Kosten umfassen die öffentliche Erschließung, Sondergründungen einschließlich der hierfür notwendigen Erdarbeiten sowie Maßnahmen für den Naturschutz."
Das Finanzressort weist zudem darauf hin, dass die Kostenschätzung in der Vorplanung üblicherweise einer Schwankungsbreite von plus minus 30 Prozent unterliege. Und: "Nachdem ein möglicher Standort in Tunigen nach dem negativen Bürgerentscheid 2014 ausschied, wurde der Standort Rottweil Esch nach diesen Kriterien als der geeignetste identifiziert. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert."
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