Zum Schutz der historischen Innenstadt aktiv: Gerold Martin (links) vom Ordnungsamt und Stadtbrandmeister Frank Müller (rechts) präsentieren Schilder, mit denen die Stadt Rottweil nach Weihnachten wieder auf das Feuerwerksverbot aufmerksam macht. Foto: Stadt Rottweil

Keine Knallerei in der Innenstadt: Regelung hat sich bewährt. Schilder machen auf Feuerwerksverbot aufmerksam.

Rottweil - Das Feuerwerksverbot für die historische Innenstadt von Rottweil an Silvester und Neujahr macht Schule: Mehrere Gemeinden haben inzwischen das Zünden von Raketen und Böllern verboten, zuletzt die Stadt Sulz. In Rottweil gilt das Verbot bereits seit 2009. Die Verantwortlichen in Rottweil sind sich einig: Die Schutzmaßnahme ist angesichts der Gefahr für die historischen Gebäude notwendig und wird von der Bevölkerung angenommen.

"Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen, wenn eine teilweise abgebrannte Rakete unter die Dachziegel gerät und die Dachsparren in Brand setzt", betont Rottweils neuer Stadtbrandmeister Frank Müller. "In unserer historischen Innenstadt sind die meisten alten Häuser oft ohne Brandwände aneinandergebaut, so dass sich ein Brand rasend schnell auf Nachbargebäude ausbreiten kann", warnt Müller.

Was auch ein Problem darstelle, seien die vielen kleinen Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern und die schwer zu erreichen sind. „Gerät dort etwas durch ein noch glimmendes heruntergefallenes Stück Böller oder Rakete in Brand, ist die Entdeckungszeit wahrscheinlich zu lang, um größeren Schaden zu verhindern“, betont der Stadtbrandmeister.

Das städtische Ordnungsamt hat daher die historische Innenstadt von Rottweil daher auch 2014 wieder zur Tabuzone für Feuerwerk erklärt: "Dort sind alle Formen von Feuerwerk strikt verboten – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche", so Ordnungsamtsleiter Jörg Alisch. Schilder weisen nach Weihnachten in der gesamten Kernstadt auf das Verbot hin.

Der Sperrbezirk verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung. Die Polizei wird in der Silvesternacht in der Innenstadt verstärkt Präsenz zeigen. "Wer sich nicht an das Feuerwerksverbot hält, muss mit Strafen rechnen", betont Alisch. 50 Euro drohen jedem, der in der historischen Innenstadt Feuerwerk abfeuert, bei Vorsatz kann das Bußgeld sogar bis zu 100 Euro betragen.

Darüber hinaus ist übrigens das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern ohnehin verboten. "Diese Regel gilt grundsätzlich in ganz Deutschland, ist aber leider vielen Bürgern nicht bewusst", so Müller.

Außerhalb der genannten Bereiche ist das Abbrennen von Raketen und Böllern auch in Rottweil erlaubt. Die Feuerwehr rät aber auch jenseits der Verbotszone zur Vorsicht. So sollten brennbare Gegenstände an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden, denn es kommt immer wieder vor, dass diese durch unachtsamen Umgang mit Raketen in Flammen aufgehen. Zudem sollten Fenster und Türen geschlossen werden.