Felsstürze, wie dieser auf der Landstraße zwischen Sulz und Kastell, werden den Kreis weiter in Atem halten. Das wird teuer. (Archiv) Foto: Heidepriem

Rottweil muss für Bund und Land Ingenieurkosten übernehmen. Landrat verärgert. Gesetzesänderung angedacht.

Kreis Rottweil - Felsabgänge auf Straßen im Kreisgebiet sind keine Seltenheit und teuer. Die Sanierung von Felswand und Straße belastet zusehends die Kasse des Landkreises. Selbst, wenn es sich um Bundes- und Landesstraßen handelt. Ein Punkt, worüber sich der Landrat ärgert.

Siehe auch: Tödliche Gefahr von oben: Wie sicher sind die Straßen?

Der Sachverhalt ist kompliziert und dennoch eigentlich ganz einfach: Für die Kreisstraßen (Ausbau, Sanierung oder sonstige Verbesserungen) kommt der Kreis auf. Für Bundes- und Landesstraßen eben Bund oder Land. Es sei denn, es geht um die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und um einfache Instandhaltungsmaßnahmen der Straßen. Da ist der Landkreis automatisch auf dem Spielfeld.

Wer zahlt?

In dem magischen Dreiecksgeflecht von Bau, Verkehrssicherheit und Instandhaltung gibt es einen Streit zwischen Landkreis und dem Land Baden-Württemberg. Der Streitpunkt: Wer kommt für Ingenieurleistungen bei Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen entlang von Landes- und Bundesstraßen auf?

Die Landkreisverwaltung ist der Ansicht, dass es sich bei Felsabgängen nicht nur um eine kleinere Sache, lediglich eine Instandhaltung, handelt, sondern schon um etwas größeres: um Neubaumaßnahmen, die in den meisten Fällen durchaus der Rubrik Ingenieurbau zugeordnet werden könnten. Das führt der Leiter des Straßenbauamts, Martin Osieja, gegenüber den Kreisräten aus. Und so müssten die Kosten auch für die Planung von Bund und Land übernommen werden. Das ist aber offensichtlich seit dem vergangenen Jahr plötzlich nicht mehr der Fall. Der Kreis bleibt auf den Ingenieurkosten sitzen.

Landrat verärgert

Landrat Wolf-Rüdiger Michel spricht von einem Paradigmenwechsel. Er zeigt sich in der jüngsten Kreistagssitzung ziemlich verärgert über den Meinungsumschwung. Nachvollziehbar: Da - vielleicht auch aufgrund des Klimageschehens - in der hügeligen Topographie des Landkreises immer mehr Felsbrocken den Hang herunterpurzeln und auf Straßen liegenbleiben, nehmen die aufwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zu. Allein die Ingenieurleistungen an Bundes- und Landesstraßen schlagen mit rund 600.000 Euro zu Buche. Fraglich, welche Summe hier Bund und Land übernehmen.

Verkehrsministerium denkt über eine Gesetzesänderung nach

Ansprechpartner für den Kreis als das vermeintlich schwächste und letzte Glied in der Kette ist das Regierungspräsidium. Schon im vergangenen Jahr war der Landrat vorstellig geworden. Er hat in dem Schreiben auch gedroht, Straßen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sperren zu lassen - sollte sich das Regierungspräsidium als Vertreter von Bund und Land selbst sperrig zeigen.

In ihrer Antwort gab sich die Präsidentin des Regierungspräsidiums Freiburg, Bärberl Schäfer, diplomatisch. Demnach denkt das Verkehrsministerium in Stuttgart über eine Gesetzesänderung in diesem Jahr nach. Es könnte also zu einer günstigeren Regelung für die Landkreise kommen. Für den Landrat bleibt es bei dem "unmöglichen Vorgang, dass sich das Verkehrsministerium auf kommunale Kosten saniert."

Laufende Hang- und Felssicherungen

BUNDESSTRASSEN

B 462 Felssicherung am Schlossberg in Schiltach (Bauleistung: 85 000/Ingenieurskosten: 25 000 Euro)  

B 462 Erste Felssicherung am Burbachfelsen (300 000/ 55 000)  

B 462 Felssicherung am Radweg in Schiltach-Hinterlehengericht (180 000/30 000)

 B 462 Zweite Felssicherung am Burbachfelsen (375 000/ 105 000)

 B 462 Felssicherung am Rappenfelsen (150 000/30 000)

LANDESSTRASSEN

L 175 Felssicherung Bernecktal (1,24 Mio./150 000)  

L 405 Felssicherung Schenkenzell-Vortal (150 000/25 000)  

L 409 Felssicherung Sulz-Kastell (80 000/20 000)  

L 415 Felssicherung Oberndorf-Boll (250 000/45 000)  

L 424 Felssicherung Villingendorf-Talhausen (505 000/105 000)

KREISSTRASSEN

K 5502 Beräumung Mühlheim-Fischingen (15 000/1500)  

K 5524 Beräumung Wittichen (20 000/2000)

 K 5561 Beräumung Kaltbronn (18 000/1800)