Woher hatte Drazen D. die Adresse seiner Ex-Partnerin? Das Landratsamt weist seine Behauptungen zurück. Foto: Graner

Hatte Drazen D. Adresse seiner Ex-Partnerin vom Amt? Behörde spricht von Schutzbehauptung des Angeklagten.

Tuttlingen/Villingendorf - Das Tuttlinger Landratsamt hat geprüft, ob der mutmaßliche Dreifachmörder von Villingendorf, Drazen D., die Adresse seiner Ex-Freundin auf dem Monitor einer Mitarbeiterin hat einsehen können. Die Behörde kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das nicht sein kann und es sich bei der Aussage des Angeklagten um eine Schutzbehauptung handelt. Das teilte das Landratsamt mit.

Im Rahmen des Prozesses beim Landgericht Rottweil hat der Angeklagte Drazen D. ausgesagt, die Anschrift bei einem Termin im Jugendamt des Landratsamtes erfahren zu haben. Er habe im Büro hinter der Mitarbeiterin gestanden und ihr über die Schulter direkt auf den Bildschirm geschaut.

War Drazen D. gar nicht beim Jugendamt?

Das Landratsamt Tuttlingen hat festgestellt, dass der Angeklagte zuletzt am 9. März des vergangenen Jahres Kundenkontakt mit dem Sozialamt, nicht aber mit dem Jugendamt hatte. Das Jugendamt hatte allerdings erst nach dem 9. März 2017 Kenntnis von der neuen Adresse der Mutter. Bei dem Termin im Sozialamt handelte es sich laut Pressesprecherin Nadja Seibert um einen üblichen Standardkontakt, bei dem die Lohnbescheinigung und der Mietvertrag zur Berechnung des Unterhalts vorgelegt und eingescannt worden seien.

Der zuständigen Sachbearbeiterin ist dieser mehr als ein Jahr zurückliegende Termin nicht mehr in Erinnerung. Ausgeschlossen werden kann laut Landratsamt, dass der Angeklagte wie von ihm ausgesagt hinter der Mitarbeiterin stand und direkten Einblick auf den Bildschirm nehmen konnte. Dies wäre der Mitarbeiterin nach eigener Aussage auf jeden Fall aufgefallen. Sie hätte in diesem Fall interveniert und könnte sich daran erinnern. Die zum Zeitpunkt des Besuchs im gleichen Büro anwesende Kollegin kann sich ebenfalls nicht an Auffälligkeiten oder Besonderheiten erinnern.

Staatsanwaltschaft Rottweil hält sich bedeckt

Die Staatsanwaltschaft in Rottweil hält sich mit einer strafrechtlichen Einschätzung zu der Aussage von Drazen D. in der Sache einer möglichen Datenschutzverletzung im Landratsamt derweil bedeckt. Laut ihres Ersten Staatsanwalts, Frank Grundke, wartet sie zunächst das Urteil im Verfahren gegen Drazen D. ab, bevor sie dazu öffentlich eine Aussage machen wird.

Der Angeklagte hatte in der vergangenen Woche vor dem Landgericht ausgesagt, dass er die Adresse auf dem Monitor einer Mitarbeiterin habe einsehen können, da er ihr über die Schulter habe blicken können. Dabei nannte er auch dezidiert Angaben darüber, was er auf dem Monitor gesehen habe.