Gegen Vollstreckungsbeamte hatte der angeklagte Ex-Tribun den Widerstand geprobt, vor Gericht zeigte er sich hingegen einsichtig. Foto: Murat

Angeklagter erhält im Berufungsverfahren Bewährungsstrafe. Richter: Tat zeigt rechtsfeindliche Gesinnung.

Kreis Rottweil - Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war ein ehemaliges Mitglied der United Tribuns zu drei Monaten Haft verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung wurde das Urteil geändert und zur Bewährung ausgesetzt.

 

Drei Monate Gefängnis, weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hatte: Dem Angeklagten war dies zu viel, der Staatsanwaltschaft zu wenig. Beide gingen in Berufung. Diese wurde gestern vorm Rottweiler Landgericht verhandelt und brachte dem beschuldigten 26-Jährigen das ersehnte Ergebnis: Der Richter verurteilte ihn zu fünf Monaten Haft, setzten deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung aus.

Der verhandelte Fall liegt bereits anderthalb Jahre zurück. Damals war der Beschuldigte noch Vize-Präsident der Rottweiler Türstehervereinigung United Tribuns. "In dieser Position musste er entsprechend auftreten, um seine Stellung zu festigen – auch gegen die Staatsgewalt", erläuterte der Richter.

"Entsprechend aufgetreten" war er auch am 1. Januar 2012. In jener Silvesternacht steckte sein Bruder in Schwierigkeiten, woraufhin der Angeklagte mehrere Tribuns zusammentrommelte und sich auf den Weg zum Bruder machte. Ans Steuer setzte sich dabei der am wenigsten Alkoholisierte der Gruppe, der allerdings keine Fahrerlaubnis besaß.

Zum Problem wurde diese Fahrt, als die Männer auf dem Rückwegs zum Clubheim der Tribuns zwischen Bühlingen und Lauffen in eine Polizeikontrolle gerieten: Ihrem Fahrer drohten nun schwerwiegende Konsequenzen – Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Während er Gas gab und flüchtete, alarmierte der Beschuldigte laut Anklage die im Clubheim verbliebenen Mitglieder und ordnete ihnen an, sich vor dem Haus zu positionieren. Damit ermöglichten sie dem Fahrer, mit übers Gesicht gezogener Jacke im Clubhaus zu verschwinden und verwehrten den eintreffenden Polizisten den Zutritt.

"Die Tat als solche rechtfertigt eine Bewährung nicht", stellte der Richter fest. "Sie zeugt von einer rechtsfeindlichen Gesinnung, oder anders ausgedrückt: auf die Polizei geschissen. Nur, weil jemand eine Kutte trägt, kann er das Gesetz nicht ignorieren. So etwas wird nicht geduldet."

Wie es dann doch zur Bewährungsstrafe kommen konnte? Zum einen gab der Angeklagte im Berufungsverfahren den Namen des Fahrers preis – was sowohl er als auch die anderen Beteiligten bislang verweigert hatten. Das Gericht sah darin einen Beweis, dass der ehemalige Tribun sich von derartigen Gruppierungen losgesagt habe und sich von diesem Milieu distanziere. Zum anderen sprang seine Bewährungshelferin für ihn in die Bresche und erklärte, sie sehe beste Voraussetzungen, dass der Angeklagte seine Probezeit diesmal durchstehe – zum Tatzeitpunkt bestand eine solche aufgrund von Körperverletzung nämlich noch für den Beschuldigten.

Sie erklärte allerdings, dass sich im Leben ihres Schützlings inzwischen viel geändert habe: "Was man sofort sieht, er hat sich äußerlich verändert, ist schmaler geworden. Es wird nicht mehr dunkel, wenn er den Raum betritt." Dazu sei ihm klar geworden, dass er mit 26 weit weniger erreicht hatte als seine Altersgenossen: Ein Fuß im Gefängnis, ein riesiger Schuldenberg. Er wolle sein Leben ändern, bekräftigte sie, ebenso wie er selber.

Während der Staatsanwältin "ein einfaches Lippenbekenntnis" nicht für eine Bewährungsstrafe ausreichte, wollten es die Richter "noch mal mit ihm versuchen." Sie betonten allerdings, dass dieser Wille bis zum Äußersten ausgereizt sei: "Sollte es ab jetzt auch nur den kleinsten Vorfall geben, brauchen Sie gar nicht mehr in Berufung gehen und auf Bewährung hoffen."