Vorwurf: Die Mitarbeiterin habe ein behindertes Kind allein in einem Zimmer abgestellt.

Kreis Rottweil - Die Fronten zwischen einer Erzieherin und ihrem früheren Arbeitgeber, der Stiftung St. Franziskus in Heiligenbronn, sind verhärtet. In der Auseinandersetzung um die außerordentliche Kündigung haben sich die beiden Parteien nicht einigen können. Der gestrige Gütetermin vor dem Arbeitsgericht endete ergebnislos. Im Herbst soll nun die mündliche Verhandlung stattfinden.

Der Termin vor der Kammer Villingen-Schwenningen des Arbeitsgerichts Freiburg lässt wichtige Fragen offen. Etwa nach den konkreten Vorwürfen, mit denen die Stiftung der Erzieherin außerordentlich kündigte. Gegenüber dem Schwarzwälder Boten äußerte die Stiftung, die Mitarbeiterin habe ein behindertes Kind allein in einem Zimmer abgestellt. Der Tuttlinger Rechtsanwalt Franz Schilling, der zusammen mit Roland Flaig von der Leitung der Behindertenhilfe erscheint, will ausdrücklich nicht Stellung beziehen und lässt somit die Beteiligten im Unklaren. Ebenso bleibt unbeantwortet, warum es zu keinem klärenden Gespräch kam, sondern die Mitarbeiterin während eines Reha-Aufenthalts entlassen wurde.

Der Rechtsanwalt der Erzieherin, Hans Thiele aus Albstadt, verweist auf eine Sammelliste mit Vorwürfen, die man von dem Arbeitgeber erhalten habe, die jedoch allesamt nicht zuträfen. Die Vorwürfe lägen teils ein halbes Jahr und länger zurück.

Laut Schilling gehe es der Stiftung nicht darum, die Mitarbeiterin "rauszukicken". Es seien Dinge im pädagogischen Bereich vorgefallen. Er verweist auf die Verantwortung, die die Stiftung habe, auch gegenüber Institutionen, die der Stiftung "auf die Finger schauen". Konkreter wird er nicht. Nur so viel: 20 Jahre habe sich die Erzieherin nichts zuschulden kommen lassen, die letzten Jahre "waren nicht okay", so Schilling.

Das sieht die Gegenseite freilich anders. Thiele nimmt Bezug auf die positiven Zeugnisse, die seine Mandantin in den vergangenen Jahren erhalten habe und wirft der Stiftung vor, "verbrannte Erde" zu hinterlassen. Seiner Mandantin gehe es um die Wiederherstellung der Ehre.

Sie selbst sagt, sie habe kein Interesse, der Stiftung zu schaden, obwohl sie bedroht und geschädigt worden sei. Sie habe auch kein Interesse an einer Abfindung – im Gespräch sind 45 000 Euro –, sondern daran, wieder eine Arbeitsstelle zu haben. Dabei könne auch die Stiftung behilflich sein. Ansonsten, so sieht sie es, drohe der wirtschaftliche Abstieg auf Hartz-IV-Niveau. "Ich bin beruflich tot", so die Erzieherin, die für sich angesichts der Präsenz der Stiftung auf dem Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg keine Chance sieht, irgendwo anders einen Job als Erzieherin zu bekommen. Schilling indes äußert, dass eine Weiterbeschäftigung in der Stiftung nicht infrage komme.