Der Angeklagte (Dritter von links) muss vor Gericht viele Fragen beantworten. Foto: Alt

Erster Verhandlungstag im Grillgabel-Prozess beleuchtet vor allem die Biografie des 28-Jährigen.

Kreis Rottweil - War es eine Kurzschlussreaktion oder nahm der heute 28-jährige Angeklagte in Kauf, dass sein Opfer an den Stichverletzungen mit einer Grillgabel sterben könnte? Dieser Frage geht seit Mittwoch die Erste Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts nach.

Spaichingen feiert – es ist lange Einkaufsnacht. Auch Familien der Asylbewerberunterkunft sind am 7. Juli 2017 unterwegs. Die Kinder spielen auf dem Marktplatz, bis es zu Reibereien zwischen den Kindern zweier afghanischer Familien kommt. Der Streit spitzt sich zu, sodass am Ende der 51 Jahre alte Vater eines Kindes im Krankenhaus um sein Leben kämpft. Der Angeklagte, ein zum Tatzeitpunkt 27-Jähriger Afghane, hatte in der Nacht auf 8. Juli mit einer Grillgabel mindestens zweimal auf den am Streit beteiligten Familienvater eingestochen und ihn am Kopf lebensbedrohlich verletzt. Der Mann blutete so stark, dass er, laut Staatsanwaltschaft, eine Blutkonserve erhielt.

Wie es zu der Tat kam und warum dem 27-Jährigen die Sicherungen durchbrannten, versucht der Vorsitzende Richter am Landgericht, Karlheinz Münzer, zu rekonstruieren. Der anwesende Dollmetscher hat an diesem ersten von insgesamt vier angesetzten Verhandlungstagen einen Knochenjob zu erledigen, weil er nicht nur für den angeklagten, sondern auch für den Geschädigten übersetzen muss. Münzer dröselt die Biografie des Angeklagten auf, die sich im Grunde zu großen Teilen aus der Flucht vor den Taliban zusammensetzt. Die letzte hat ihn als jungen Familienvater zusammen mit seiner Frau nach Deutschland geführt.

In der LEA in Meßstetten sei der Angeklagte zum ersten Mal auf den Geschädigten getroffen. Eine Freundschaft sei entstanden, und so habe er es als Glück empfunden, dass beide Familien später in der Asylbewerberunterkunft in Spaichingen unterkamen. Während der Angeklagte von einem Verhältnis "wie unter Geschwistern" spricht, sieht der Geschädigte die Beziehung nüchterner. Immer wieder habe es Streit wegen des Buben des Angeklagten oder dessen Frau gegeben. Der Sohn, heute sechs Jahre alt, habe die Töchter des Tatopfers (beide drei Jahre) immer wieder geschlagen und drangsaliert. Zuletzt, eben an jenem Nachmittag des 7. Juli, habe er den Jungen deswegen gemaßregelt.

Der Angeklagte habe währenddessen am nahe gelegenen Ententeich gesessen und Bier getrunken – etwa sechs eineinhalb Liter-Dosen. Der Junge erzählte dem Vater und später auch der Mutter, der Geschädigte habe ihn mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Die Frau des Angeklagten mischt sich daraufhin ein. Wer aber nun wen im Verlauf des Streits, der sich in Pausen über den ganzen Abend zieht, beleidigt, geschlagen und in seinem Ehrgefühl verletzt hat, kann der erste Verhandlungstag nicht klären. Die Aussagen sind widersprüchlich. Richter und Staatsanwaltschaft bohren immer wieder nach. Klar ist nur – und da stimmen Angeklagter und Geschädigter überein –, dass es, nachdem sich der Angeklagte in einem Gespräch am Abend beim Geschädigten zunächst entschuldigt hat, gegen 23 Uhr zur handfesten Auseinandersetzung vor der Wohnungstür des Geschädigten kommt.

Über die Schlägerei im dritten Obergeschoss der Unterkunft wird auch der Sicherheitsdienst informiert. Mittlerweile aber wurden die beiden Männer von einem weiteren Bewohner getrennt. Der Sicherheitsmitarbeiter habe den Angeklagten dann in dessen Wohnung aufsuchen wollen. Er habe ihn beruhigen wollen, als er seitlich versteckt ein Messer in der Hand des Angeklagten vermutet. Der Geschädigte steht zu diesem Zeitpunkt hinter dem Securitymann an der Treppe, als der Angeklagte diesen zur Seite schiebt und sich mit der Grillgabel auf den Geschädigten stürzt. Er sticht mehrmals in den Kopf des Mannes. Während der Mann des Sicherheitsdiensts hinunter ins Büro läuft, um die Polizei zu verständigen, kann sich auch das Opfer lösen und läuft davon – zur Polizeiwache.

Im Verlauf der Befragung beteuert der Angeklagte mehrmals, dass er während der Tat nicht bei sich gewesen sei. Er sei wütend gewesen, habe außer Bier auch Wodka und einen Joint konsumiert. Erst als er das viele Blut gesehen habe, sei er zur Besinnung gekommen und habe sein Opfer "freigelassen". Ein Polizist bestätigt vor Gericht, der Angeklagte habe laut Atemalkoholtest rund ein Promille Alkohol im Blut gehabt.

Der Polizist war es auch, der dem Geschädigten im Revier die Tür öffnete. Der Verletzte sei verstört gewesen und habe auf ihn ängstlich gewirkt. Aus einer kleinen Wunde habe das Blut förmlich rausgespritzt.

Von Richter Münzer nach dem Verbleib des Tatwerkzeugs gefragt, erzählte der Polizist, dass nach dem Hinweis des Sicherheitsmitarbeiters die Grillgabel von einer Streife in einem Schacht gefunden worden sei. Wer diese dort versteckt hat, müssen die weiteren Verhandlungstage klären. Der Prozess wird am 7. Februar fortgesetzt. Dann werden neben weiteren Zeugen auch die beiden Sachverständigen gehört.