In der Heerstraße gibt es acht Gebäude, an denen es nachts durch den Verkehr zu laut ist. Foto: Nädele

Entwurf zum Lärmaktionsplan für drei Bereiche. Beirat will mehr Sicherheit für Kinder.

Rottweil - Tempo 30 in der Heerstraße, der Tuttlinger Straße und der Neukircher Ortsdurchfahrt – das sieht ein Entwurf zum Lärmaktionsplan vor, der am Mittwochabend dem Gemeinderat vorgestellt wird. Reaktionen gibt es bereits: vom Gesamtelternbeirat der Schulen.

Es geht um die "Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm". Die Auswirkungen des Straßenverkehrs unter die Lupe zu nehmen, ist dabei eine der Aufgaben. Aus fast 20 Bereichen auf Rottweiler Gemarkung sind dabei bislang drei herausgearbeitet, für die das beauftragte Büro als konkrete Maßnahmen Geschwindigkeitsbeschränkungen vorschlägt.

Die Ortsdurchfahrt Neukirch (B 27): Hier soll das zulässige Tempo zwischen 22 und 6 Uhr von 50 auf 30 Stundenkilometer reduziert werden, da eine größere Anzahl von Bewohnern von Immissionen über 60 dB(A) betroffen seien. Das entspricht zwar "nur" dem Lärm normaler Sprache aus etwa einen Meter Abstand, doch schon ab so einem Dauerschallpegel treten im Schlaf Stressreaktionen auf.

Die Tuttlinger Straße: In drei Bereichen hat das Ingenieurbüro hier die Belastung bewertet. Im Süden sowie im Bereich der K 5542 werden dabei keine Maßnahmen empfohlen. Im Norden hingegen wie im Anschluss auf der Königstraße würden sowohl tagsüber als auch nachts die empfohlenen Werte überschritten. Ganztags empfehlen die Fachplaner hier deshalb Tempo 30.

Die Heerstraße: Hier gibt es acht Gebäude, an denen es nachts durch den Verkehr zu laut ist. Ebenfalls für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr solle deshalb Tempo 30 gelten.

Gesamtelternbeirat fordert noch mehr

Bei diesem Vorschlag hakt der Gesamtelternbeirat (GEB) der Rottweiler Schulen mit seinem Schreiben an die Mitglieder des Gemeinderats ein. Der GEB drängt allerdings auf Schritte, die über die Empfehlungen des Ingenieurbüros für Verkehrswesen hinaus gehen. Dem GEB sei "sehr daran gelegen, die Geschwindigkeit in der Heerstraße auf ganzer Länge auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen", heißt es in dem Schreiben, das die Vorsitzenden Gabi Hils und Elke Reichenbach verfasst haben.

Vor allem auf die Sicherheit der Kinder verweist der GEB dabei. Vormittags querten viele Schüler der anliegenden Wohngebiete die Heerstraße an unterschiedlichen Stellen, um zu den Schulen zu gelangen. Gleichzeitig herrsche dort vor allem am frühen Morgen zum Schulbeginn und am Mittag bei Schulschluss ein hohes Verkehrsaufkommen, das für teils unübersichtliche Situationen sorge. Zu den Menschen auf dem Weg zur Arbeit oder beim Absetzen der Kinder an der Schule verschärften Busse und Lastwagen die Lage.

Schutz vor Lärm, Sicherheit für Fußgänger

Der GEB plädiert daher in seinem Schreiben, "die Geschwindigkeit in der Heerstraße generell auf" Tempo 30 zu begrenzen – zum Schutz der Anwohner vor Lärm wie auch zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger.

Gabi Hils und Elke Reichenbach gehen in ihrem Schreiben an die Stadträte noch weiter. "Eine weitere Verbesserung der Verkehrssituation an den Schulen und eine Entlastung der Heerstraße würde unserer Ansicht nach eine Beschränkung des Hol- und Bringverkehrs in der Lorenz-Bock- und in der Bismarckstraße bringen", verweisen sie darauf, dass die bisherigen Versuche nicht den gewünschten Effekt gezeigt hätten, die Eltern dazu zu bewegen, ihre Kinder auf der Groß’schen Wiese oder in der Körnerstraße abzusetzen.

Ihr Vorschlag deshalb: Die Zufahrt zur Lorenz-Bock-straße und zur Bismarckstraße so zu begrenzen, dass nur noch mit Parkausweis hineingefahren werden kann. Jeder Schule solle dabei ein Kontingent an Parkausweisen zur Verfügung gestellt werden. "Das müsste sich unserer Ansicht nach über ein Schild und ein paar Kontrollen preiswerter als durch eine Schranke regeln lassen", argumentiert der Vorstand des GEB.

Während sich der GEB also bereits in das Verfahren einschaltet, soll die Öffentlichkeit noch über eine Informationsveranstaltung beteiligt werden. Zudem schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die formelle Beteiligung der Bürger vor, so dass die Stellungnahmen im weiteren Verfahren eingearbeitet werden können. Das Gremium hat dann abzuwägen, ob der Lärmaktionsplan entsprechend angepasst wird.