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Professionelles und strukturiertes Vorgehen. 28-Jähriger geht für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Kreis Rottweil - "Ich schäme mich für die Taten", sagte der 28-jährige Angeklagte im Fall der Einbruchserie, die sich Ende 2017 ereignet hat, bevor sich das Gericht zur Urteilsverkündung zurückzog. Wenige Stunden später war klar: Der Albaner muss für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.

Bevor die Beweisaufnahme am Landgericht am Montag geschlossen wurde, hatte Verteidigerin Miriam Mager noch eine Anmerkung. So gebe es einige Dinge, darunter Uhren und Münzen, bei denen sich ihr Mandant nicht daran erinnere, diese mitgenommen zu haben. Wenn der Angeklagte nun anfange, Einzeltaten zu bestreiten, dann müsse man sich die Frage stellen, inwiefern die Verständigung noch gelte, gab Staatsanwalt Frank Grundke zu bedenken.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte man den Strafrahmen auf eine Haft zwischen vier Jahren und sechs Monaten bis sechs Jahre begrenzt. Da die Taten, die der 28-Jährige von Oktober bis Dezember 2017 in Villingendorf, Deißlingen, Schramberg-Sulgen, Loßburg, Freudenstadt, Horb, Böblingen, Reutlingen, Tübingen, Lahr und Wiesbaden begangen hat, schon fast zwei Jahre zurückliegen, seien Gedächtnislücken nicht ungewöhnlich, meinte Richter Bernd Koch.

Die Meinungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen aber auch bei einem weiteren Thema weit auseinander: bei der Vorstellung von einem qualifizierten Geständnis. So meinte die Staatsanwältin, dass sich der Angeklagte nicht ausreichend über die Hintergründe sowie über mögliche Mittäter eingelassen habe. Trotzdem spreche das Geständnis natürlich ebenso für ihn wie die bisherige Straffreiheit und der finanzielle Druck dadurch, dass er für die Versorgung der Familie in Albanien verantwortlich war. Strafschärfend seien die sorgfältige Tatplanung, die kriminelle Energie und die hohen Diebesgutwerte zwischen 20 .000 bis 127. 000 Euro pro Objekt sowie der große wirtschaftliche und psychische Schaden, den er mit den Einbrüchen verursacht hat, zu berücksichtigen.

Der Angeklagte habe nach seiner Einreise nach Deutschland im Oktober 2017 recht schnell in Einbrüchen eine neue regelmäßige Einkommensquelle gefunden. Die Fenster und Türen hatte er mit einem Schraubenzieher oder Drähten geöffnet. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine Strafe von fünf Jahren und neun Monaten aus.

Auf schiefe Bahn geraten

Verteidigerin Mager bewertete manchen Aspekt anders. In einer Tat sah sie sogar einen strafbefreienden Rücktritt von der Tat, weil der 28-Jährige es nach misslungenem Aufbrechen nicht weiter versucht habe. Man müsse ihrem Mandanten hoch anrechnen, dass er dem Gericht zwei Verhandlungstage erspart habe sowie den Zeugen den Schmerz, das Erlittene noch einmal durchleben zu müssen. In einer Notsituation der Familie sei er auf die schiefe Bahn geraten und habe die dumme Idee mit den Einbrüchen gehabt – "nicht schön, aber leider passiert", so Mager. Weil ihr Mandant Aufklärungshilfe geleistet habe – "ich wüsste nicht, was er verborgen haben sollte" –, plädierte die Verteidigerin für vier Jahre und sechs Monate. Zudem regte sie an, die bereits abgesessene Haftzeit in Ungarn, wo der Angeklagte aufgegriffen worden war, mit dem Faktor 1,5 auf die verbleibende Haftzeit in Deutschland anzurechnen.

Darauf ließ sich die Kammer jedoch nicht ein. Zunächst sei festzustellen, dass es nicht leicht sei, "im zweiten Aufwasch sozusagen" verurteilt zu werden. Die Bekannten des 28-Jährigen waren vergangenes Jahr wegen Beihilfe und Einbruchsversuchen zu zwei Jahren und neun Monaten sowie zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft schuldig gesprochen worden. Der 28-jährige Albaner muss nun wegen neun Wohnungseinbruchsdiebstählen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, eines versuchten Einbruchs und eines Diebstahls mit Hausfriedensbruch fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.

Kleines Rädchen oder Boss?

Bei den Taten habe er Gegenstände im Wert von insgesamt 268 .000 Euro erbeutet, auch wenn er aus den Verkäufen in Stuttgart und Antwerpen "nur" 30 .000 Euro Gewinn gemacht habe. Insgesamt habe es sich um ein professionelles, arbeitsteiliges und strukturiertes Vorgehen bei dieser Einbruchserie gehandelt, stellte Richter Koch fest. In Loßburg, wo man Ware im Wert von rund 128 000 Euro erbeutet hatte, habe er sich etwa in 1,80 Meter Höhe durch die 40-Zentimeter-Öffnung eines Bullaugenfensters gedrückt, um ins Haus zu gelangen.

Eine Hintergrundstruktur gehe deutlich aus den Akten hervor. Nun gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder sei der 28-Jährige ein kleines Rädchen darin gewesen oder aber das Oberhaupt. Das Geständnis sei ein qualifiziertes gewesen, "aber kein überschießendes", so Koch. Sobald die Sprache auf Dritte kam, sei der Angeklagte einsilbig geworden.

Hätte man sich nicht im Vorfeld auf einen Strafrahmen verständigt, so hätte man bei der Freiheitsstrafe deutlich über sieben Jahren gelegen, machte Richter Koch dem Albaner klar. Die Kammer halte für wahrscheinlich, dass der 28-Jährige nicht allein gehandelt habe und jene Gegenstände, an die er sich nicht erinnern konnte, von einem Mittäter gestohlen worden seien.

Auch wenn die Verhandlung zur Einbruchserie nun abgeschlossen ist, so werden die Geschädigten doch noch einmal vom Angeklagten hören. Er habe Entschuldigungsbriefe verfasst, so der 28-Jährige. Und Richter Koch konnte sich eine humorige Bemerkung mit Zwinkern nicht verkneifen: "Die Adressen dürften ja bekannt sein."