Gut gesichert: Erfahrungsgemäß scheitern viele Einbruchsversuche, wenn das Eindringen erschwert ist. Foto: Becker

Staatliche Förderung soll Sicherheit in Wohngebäuden erhöhen. Zuschüsse von 200 Euro bis maximal 1500 Euro.

Kreis Rottweil - Die Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl sind deutlich angestiegen. Jährlich werden bundesweit rund 160 000 Delikte angezeigt. Dem Einbruchschutz kommt so immer größere Bedeutung zu.

Der in der Republik entstandene wirtschaftliche Schaden wird auf über 500 Millionen Euro im Jahr beziffert. Neben materiellen Schäden machen die psychischen Belastungen, die bis zu traumatischen Krankheitsbildern gehen können, den Opfern enorm zu schaffen. Nahezu jedes sechste Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus.

Polizei: Gegen Einbrecher alle Hebel in Bewegung setzen

Die Polizei sieht in der Eigenvorsorge durch Einbau von Sicherungstechnik, sicherheitsbewusstes Verhalten und Aufmerksamkeit im Wohnumfeld wichtige Beiträge, um diesem Kriminalitätsproblem besser Herr zu werden. Die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) hat in Zusammenarbeit mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ein Konzept zum Einbruchschutz erarbeitet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in Zusammenarbeit mit Bundesministerien Fördermaßnahmen entwickelt.

Förderanträge kann jeder Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten stellen. Aber auch Träger von Investitionsmaßnahmen wie Wohnungsunternehmen/-genossenschaften, Bauträger Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können sich melden. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten oder Investitionszuschüsse für Privatpersonen.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierte Maßnahmen können auch kombiniert beantragt werden.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Daher müssen die Investitionskosten bei einer Förderung von zehn Prozent mindestens 2000 Euro betragen. Es werden Investitionskosten von maximal 15 000 Euro bezuschusst. Auch im Rahmen einer energetischen Sanierung können Zuschüsse oder Kredite beantragt werden. Wichtig: Für alle Maßnahmen gilt, dass die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss. Es wird empfohlen, zuerst eine umfassende Energieberatung zur jeweiligen Immobilie in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen: www.polizei-beratung.de

Info: Energieagentur

Die Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Büros in Tuttlingen, Rottweil und Donaueschingen ist unter der Internetadresse www.ea-vs.de erreichbar. Büro Rottweil, Telefon 0741/4 80 05 89, E-Mail: info@ea-rw.de.