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21-Jähriger kommt mit Verwarnung und Bußgeld davon. Polizei sichert 60 Gramm Marihuana.

Rottweil - Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein 21-Jähriger aus einer Kreisgemeinde, der vor etwas mehr als eineinhalb Jahren mit 33 zum Verkauf vorgesehen Marihuana-Tütchen im Auto in Rottweil in eine Polizeikontrolle geraten war. Amtsrichter Oliver Niefer verwarnte den heute 21-Jährigen und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, das der Verkehrswacht zugute kommt.

Angeklagter wollte Finanzen aufbessern

Doch von vorn. Am 14. November 2017 war der damals 19-Jährige Rumäne auf Höhe des Omsdorfer Hangs in eine Polizeikontrolle geraten. Die Beamten stellten bei dem jungen Mann knapp 57 Gramm Marihuana, einen Joint und 90 Euro sicher. Die Drogen hatte er zuvor bei einem Dealer gekauft. Mit dem Weiterverkauf wollte der Angeklagte, der damals gerade seine Ausbildung zum Mechatroniker abgebrochen hatte, seine Finanzen aufbessern. Wie die Jugendgerichtshilfe in ihrem Bericht betonte, lege der Beschuldigte großen Wert darauf, sein Leben durch Arbeit finanzieren zu können. Nach der abgebrochenen Ausbildung habe er sich in einer Talsole befunden. Die, so sein Verteidiger, habe der junge Mann überwunden. Seit August habe er eine Festanstellung und wolle langfristig als Lastwagenfahrer in den Betrieb seines Stiefvaters einsteigen.

Ein Teil der Drogen war allerdings für den Eigenbedarf vorgesehen. Für die Verhandlung bedeutete dies, dass der von der Staatsanwaltschaft verlesene Tatbestand des "unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" in ein "unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln" umgewandelt wurde. Das Gericht sah die erforderliche Schwelle (7,5 Gramm THC) der Verkaufsmenge als möglicherweise unterschritten an, Staatsanwaltschaft und Verteidigung widersprachen nicht.

Mit zwölf Jahren bereits Joints geraucht

Trotz der doch langjährigen Drogenkarriere des 21-Jährigen - er hatte bereits im Alter von zwölf Jahren angefangen, regelmäßig Joints zu rauchen - gab sich das Gericht milde. Dazu hatte auch der Lebenslauf des Beschuldigten beigetragen, der von Umzügen und Umbrüchen geprägt gewesen sei. Mit zwei Jahren war dieser mit seiner Mutter von Rumänien nach Spanien ausgewandert. Dort besuchte er die Grundschule und kam erstmals mit Marihuana in Kontakt. 2012 folgte der Umzug nach Deutschland, in Rottweil absolvierte er seine mittlere Reife an einer Werkrealschule mit einer ordentlichen Note. Trotz der eigentlich erfreulichen Entwicklung, war der regelmäßige Drogenkonsum weiter Thema - bis zum Tag der besagten Polizeikontrolle. Denn in der Konsequenz verlor er neben seinem Führerschein auch die Lkw-Lizenz, die er zuvor gemacht hatte, um im elterlichen Betrieb mitarbeiten zu können.

Das Gericht, das den 21-Jährigen nach Jugendstrafrecht verurteilte, sah in dem Verlust des Führerscheins einen herben Schlag, der den jungen Mann in seiner Lebensplanung um zwei bis drei Jahre zurückgeworfen habe. Die Vorbereitungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wie regelmäßige Urinproben, um den Konsum von Drogen und Alkohol auszuschließen, Teilnahme an Sitzungen der Suchtberatung und so weiter folgten. "Die vergangenen eineinhalb Jahre waren für Sie eine lange Hängepartie, die Sie für sich genutzt haben", betonte Niefer. Allein die zwölf Sitzungen bei der Suchtberatung sprächen für sich. Positiv auf das Urteil wirke sich auch die nachvollziehbare Lebensplanung aus. Der geständige Beschuldigte baue keine Luftschlösser, sondern habe zum Ziel, seinen Führerschein zurückzuerlangen und das sei schwer und kostenintensiv. "Sie müssen dafür viel Geld aufwenden." Eine Gefahr, dass sich die Tat wiederholen könnte, sehe er nicht, wenngleich er der Jugendgerichtshilfe in diesem Punkt widersprach.

Ein Auge auf den 21-Jährigen will der Richter in den kommenden Monaten bis zur MPU-Prüfung aber dennoch haben: Dieser muss dem Gericht sowohl die Ergebnisse der für die MPU notwendigen Urintests als auch das Prüfergebnis vorlegen.