Licht und Schatten: Die Polizei warnt vor Dachhaien. Foto: Pleul

Arbeiten laut Polizei "überteuert und schlecht gemacht". Fahrende Händler verstärkt unterwegs.

Rottweil - "Überteuert und schlecht gemacht" – so bringt ein Polizeibeamter die Arbeit der sogenannten Dachhaie auf den Punkt. In den vergangenen Tagen sind diese ganz speziellen "fahrenden Händler" verstärkt in und um Rottweil unterwegs. "Mehrere besorgte Kunden riefen bei uns an und berichteten von den unseriösen Angeboten", sagt Holger Gerlach, Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens Gwinner Bedachungen im Neckartal. Meist sind ältere Menschen die Opfer.

Und so gehen die Dachhaie vor: Unaufgefordert melden sich Firmen oder einzelne Gewerbetreibende bei den Hausbesitzern. Meist klingeln sie direkt an der Haustüre, erzählen von kaputten Ziegeln oder von Schäden an Holzbalken, die sie entdeckt hätten. Ohne ausführliche Aufklärung über die Folgen und Reparaturmöglichkeiten bieten sie ihre Dienste an, meist zu einem undurchschaubaren Pauschalpreis. "Und aus dem vermeintlich günstigen Angebot wird am Ende oft eine saftige Rechnung", so die Erfahrung der Polizei.

Die Dachhaie sprechen von einem Schnäppchenpreis, der nur kurze Zeit gelte. Verunsicherte Hausbesitzer unterschreiben leider nicht selten einen solchen Vertrag, ohne zu prüfen, ob die Reparaturen wirklich nötig sind und ob der Preis dafür gerechtfertigt ist. Ein weiterer Punkt, der stutzig machen sollte: Die Handwerker wollen mit den Arbeiten unmittelbar beginnen und fordern die Vertragssumme direkt und in bar, so die Erfahrung der Dachdeckerinnung.

Die handwerkliche Leistung werde dann oft nur fehlerhaft erbracht. Auch typisch für Dachhaie: Sie finden angeblich immer wieder neue Schäden, die dann wieder Folgekosten nach sich ziehen.

Verband rät: Nach der Ausbildung des Anbieters fragen

"In der Regel handelt es sich nicht um ausgebildete Dachdecker", erklärt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in der Deutschen Handwerkszeitung. Er weist darauf hin, dass Haustürgeschäfte von Reisegewerbetreibenden nicht grundsätzlich verboten seien. Diese dürfen ihre Leistungen durchaus legal anbieten, aber es gebe einige Besonderheiten: Nach der Handwerksordnung dürfen Dachdeckerarbeiten in der Regel nur von eingetragenen Dachdeckermeisterbetrieben ausgeführt werden. Per Reisegewerbekarte, die jedermann ohne Nachweis einer Qualifikation bei der Gemeinde bekomme, könne diese Voraussetzung jedoch umgangen werden. Dann kann laut ZVDH nahezu jedes Handwerk ohne Beschränkung im Reisegewerbe ausgeübt werden.

Nicht einmal ein Gesellenbrief brauche es als Voraussetzung für den Erwerb der Reisegewerbekarte, so Marx. Und auch in der Handwerksrolle sucht man die Reisegewerbetreibenden meist vergeblich.

Der ZVDH rät Hauseigentümern, sich vor der Einwilligung zu Arbeiten am Dach die Reisegewerbekarte und Personalausweis zeigen zu lassen. Außerdem sollten sie nach der Ausbildung des Anbieters fragen, kein Bargeld aushändigen und auf Rechnung bezahlen. "Jeder Haustürvertrag kann übrigens binnen 14 Tagen widerrufen werden."