Wegen des Coronavirus erhöht die Stadtverwaltung Rottweil die Schutzmaßnahmen. Foto: boraelis – stock.adobe.com

Erhöhte Schutzmaßnahmen greifen ab Montag. Kinos und Museen werden geschlossen.

Rottweil - Die Stadt Rottweil erhöht im Zuge der Corona-Krise die Schutzmaßnahmen: Ab Montag sind die Rathäuser und alle weiteren Dienststellen der Stadt Rottweil für den Publikumsverkehr geschlossen. Veranstaltungen und Ansammlungen ab einer Teilnehmerzahl über 100 sind untersagt. Alle privaten und städtischen Sportstätten werden geschlossen. Oberbürgermeister Ralf Broß appelliert in einer Pressemitteilung von Sonntagnachmittag an die Bevölkerung und ruft zu Besonnenheit und Solidarität auf.

"Wir müssen versuchen, uns, so gut es geht, gegen eine rasche Ausbreitung des Virus zu schützen. Nur dann können wir verhindern, dass zu viele Menschen gleichzeitig erkranken und das Gesundheitssystem überlastet wird", so Oberbürgermeister Ralf Broß. "Wir sind uns alle bewusst, dass diese Maßnahmen große Opfer von uns allen abverlangen. Bitte bleiben Sie dennoch besonnen und ruhig. Wir in Rottweil haben in Zeiten der Not immer einen starken Bürgersinn und Zusammenhalt unter Beweis gestellt. Wir werden auch jetzt zusammenstehen und gemeinsam durch diese schwere Zeit gehen", sagt Broß. "Ich danke allen, die unermüdlich und mit großem Einsatz für die Allgemeinheit tätig sind und helfen, so gut es eben geht."

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Die Stadt Rottweil schließt sich mit einer Allgemeinverfügung den zahlreichen Städten im Land an, die zur Eindämmung des Virus weitreichende Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Die Verfügung tritt ab sofort in Kraft.

Alle Veranstaltungen der Stadt Rottweil und Stadtführungen seien bis 30. April abgesagt. Ab sofort sind der Mitteilung zufolge öffentliche und private Veranstaltungen und Ansammlungen über 100 Personen untersagt. Dies gelte sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Bei Veranstaltungen und Ansammlungen bis 100 Personen empfehle die Stadtverwaltung, soweit möglich, darauf zu verzichten.

Die Verwaltung behalte sich vor, diese Zahl nach unten anzupassen und werde sich dazu am Montag mit den Nachbargemeinden im Landkreis abstimmen. Die Stadt Tuttlingen beispielsweise setzt diese Grenze bei einer Zahl von 50.

Bei einer Teilnehmerzahl bis 100 Personen seien die strikten Regelungen in der Allgemeinverfügung nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zu beachten: Der Veranstaltungsraum müsse entsprechend belüftet werden können. Die Teilnehmenden müssten aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenetikette aufgeklärt werden. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsstörungen) seien auszuschließen.  Auf enge Interaktion der Teilnehmenden sei zu verzichten.

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürften für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden. Dies gelte ebenso für Kinos, Museen, Nachtclubs, Theater und ähnliche Einrichtungen. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wie beispielsweise Sportplätze, Schwimmbäder, Schießanlagen, Fitnessstudios, Kartbahnen oder Kletterhallen und ähnlichen Einrichtungen sei untersagt.

Bestimmte Auflagen für Gaststätten

Gaststätten dürften nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet würden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet sei. Stehplätze seien so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet sei.

Die Stadtverwaltung mit ihren Standorten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan werde für den Publikumsverkehr geschlossen.

Der Kontakt mit der Bürgerschaft werde möglichst schriftlich, telefonisch oder online bearbeitet. Zwingend nötige persönliche Termine seien im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen zu vereinbaren.

Das Bürgerbüro ist weiter unter der zentralen Nummer 0741/4940 zu erreichen. Die Stadtverwaltung Rottweil bittet die Bürger, sich bei Anfragen auf das wirklich Notwendige zu beschränken. "Seien Sie bitte solidarisch mit Menschen, die diesen Kontakt dringend benötigen!"

Folgende weitere städtische Einrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr ebenfalls geschlossen: Dominikanermuseum, Kinder- und Jugendreferat, der Rottweiler Standort der Jugendkunstschule, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei und Tourist-Information. Die städtische Musikschule und die Volkshochschule seien, wie bereits am Freitag angekündigt, für den Unterricht geschlossen. Die Schulsekretariate seien geöffnet.

Geöffnet bleibe weiterhin der Wochenmarkt, da er der Versorgung der Bevölkerung dient. Standesamtliche Trauungen im Alten Rathaus würden noch bis zu einer Personenzahl von 15 Teilnehmern zugelassen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis vorerst 19. April.

Weitere Informationen: https://www.rottweil.de/de/Stadt-Buerger/Aktuelles/Aktuelle-Infos-Coronavirus