Er hat eine Frau in Loßburg brutal zum Sex gezwungen, sie zudem mit Schlägen schwer misshandelt: Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist ein 25-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Rottweil zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder Bote

Urteil: 25-Jähriger hat Frau in Loßburg zum Sex gezwungen und schwer misshandelt

Rottweil/Freudenstadt - Er hat eine Frau in Loßburg brutal zum Sex gezwungen, sie zudem mit Schlägen schwer misshandelt: Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ist ein 25-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht Rottweil zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Damit folgte die Schwurgerichtskammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Der gedrungene junge Mann mit kurz geschorenem Haar, rosa Shirt und Brille nimmt das Urteil reglos entgegen. Der Schuldspruch ist keine Überraschung. Der Angeklagte hatte die Tat im Verlauf des Prozesses gestanden.

"Wie konnte es dazu kommen, dass ein 25-Jähriger, nicht vorbestrafter Familienvater so etwas tut?" Diese Frage stellte Richter Karlheinz Münzer zu Beginn seiner ausführlichen Urteilsbegründung, in der er den Tatverlauf vom 4. Februar diesen Jahres nochmals nachzeichnete und die Lebensumstände des 25-Jährigen beleuchtete. Keinen Zweifel hat das Gericht daran, dass die beiden Täter – der zweite mutmaßliche Tatbeteiligte ist flüchtig – ihr Opfer "in bewusstem Zusammenwirken gegen den Willen der Frau" zum Sex gezwungen, sie mehrfach brutal geschlagen und ihr schwere Verletzungen zugefügt haben.

Der Angeklagte aus Moldawien hatte sich mit einem gefälschten rumänischen Pass seit Januar im Raum Freudenstadt aufgehalten, um durch Schwarzarbeit Geld zu verdienen. Er sei der einzige Unterstützer seiner Eltern in der Heimat, habe eine Frau und zwei Kinder.

Am Tattag war gemeinsam mit Kumpanen den ganzen Abend über in einer angemieteten Ferienwohnung in Loßburg gezecht worden. Bei einem späteren Besuch in einer Diskothek lernte ein Bekannter des 25-Jährigen dann die 40-jährige Frau kennen. Man war sich sympathisch, die Frau ging später freiwillig mit in die Wohnung in Loßburg. Dort kam es zwar im Schlafzimmer zu Zärtlichkeiten mit ihrer neuen Bekanntschaft, nicht aber zum Geschlechtsverkehr. Richter Münzer betonte, dass die Frau zu keinem Zeitpunkt Signale an andere Beteiligte ausgesendet habe, dass sie zu sexuellen Handlungen bereit sei.

Als die Frau, die unter Alkoholeinfluss stand, eingeschlafen war, verließen ihr neuer Bekannter und dessen Kollege in den Morgenstunden die Wohnung, um nach Hause zu fahren. Der 45-Jährige mache sich heute schwere Vorwürfe, dass er die Frau, mit der er weiter in Kontakt bleiben wollte, in der Wohnung "im Stich gelassen" habe, so Richter Münzer.

Der Angeklagte habe die Frau halb bekleidet durch einen Türspalt im Schlafzimmer liegen sehen, sei ins Zimmer gegangen, und habe sie zu sexuellen Handlungen gezwungen, sie dabei so stark an den Haaren gerissen, dass ganze Büschel ausrissen. Als dann der Mitfahrer des 45-Jährigen noch mal in die Wohnung zurückkehrte, weil er etwas vergessen hatte, stieß er im Schlafzimmer auf die Szenerie und vergewaltigte die Frau ebenfalls unter hoher Gewalteinwirkung. Als er sich aus dem Staub machte habe er den 25-Jährigen aufgefordert, seine Nummer zu löschen. "Ich bin dann weg." Er ist bis heute flüchtig. Der 25-Jährige habe sich anschließend weiter an der Frau vergangen. "Er hat gesehen wie sie zugerichtet ist", so Richter Münzer in der Urteilsbegründung. Die Frau sei im Verlauf der Vergewaltigung durch die beiden Männer gegen den Bettrahmen geschlagen worden bis dieser zerbrach, sie trug zahlreiche massive Blutergüsse, eine Augenhöhlenbodenfraktur und weitere Verletzungen davon.

Viel schwerer aber wiegen die psychischen Folgen, betonte Richter Münzer. Die Frau werde jetzt eine Therapie beginnen.