Kreis Rottweil - Das Sturmtief Sabine hat auch in den Wäldern im Kreis Rottweil deutliche Spuren hinterlassen. Die Schäden durch gebrochenes und geworfenes Holz machen schnelles Handeln gerade jetzt erforderlich. Das Forstamt erteilt deshalb dringende Hinweise an alle Waldbesitzer.

Noch laufen nach dem Sturm die Aufräumarbeiten. "Wir machen gerade die Wege frei", sagt Forstamtsleiter Frank Kapahnke. Über die Schäden gebe es mengenmäßig noch keinen endgültigen Überblick. Es handle sich jedoch um eine "überschaubare Menge", so Kapahnkes Einschätzung. Im Westen des Landkreises seien die Schäden am stärksten.

Er gehe davon aus, dass die Schäden durch das Sturmholz im Rahmen des planmäßigen Einschlags wieder aufgefangen werden können und der Holzmarkt nicht maßgeblich beeinflusst werde. Aber: "Wir sind in diesem Frühjahr mit den Stürmen noch nicht durch. Da kann noch was kommen."

Jetzt beginnt der Wettlauf gegen den Borkenkäfer. Werde das Sturmholz nicht zügig aufgearbeitet, fänden die Borkenkäfer im Frühjahr genug Holz, das ihnen als ideale Brutstätte dienen wird. Hinzu komme der überdurchschnittlich heiße Sommer 2019 mit sehr wenig Niederschlag. Dadurch konnten sich die Käfer optimal entwickeln und vermehren. Noch spät im Jahr befallene Bäume, hauptsächlich am Rand von Befallsherden, dienen als "Überwinterungsbäume". Um die Käferpopulation im Frühjahr zu reduzieren und die Gefahr für die Fichtenbestände eindämmen zu können, müssen diese Bäume entfernt werden.

Alle beschädigten und vom Sturm geworfenen Bäume sind aufzuarbeiten. Daraufhin ist das Holz aus dem Wald zu entfernen. Ist das nicht zeitnah vor dem ersten Käferflug im April möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.  

Informationen für Waldbesitzer

Waldbesitzern empfiehlt das Forstamt folgende Vorgehensweise:

Kontrolle der Wälder auf Sturmschäden.  Vor allem am Rand von alten Käfernestern sind Bäume mit dürrer Krone aber noch anhaftender Rinde zu entfernen.  

Ebenfalls zu entfernen sind Überwinterungsbäume. Man erkennt sie an weitgehend anhaftender Rinde, grüner oder schütterer Krone und häufigem grünem Nadelteppich am Boden.

 Weiterhin sind die Waldbestände regelmäßig im Abstand von 14 Tagen auf Neubefall zu kontrollieren.  

Alle beschädigten und vom Sturm geworfenen Bäume sind aufzuarbeiten. Daraufhin ist das Holz aus dem Wald zu entfernen. Ist das nicht zeitnah vor dem ersten Käferflug im April möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.  

Holzlose sollten für den Verkauf mindestens zehn Festmeter groß sein.  

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können sie die Beratung des zuständigen örtlichen Revierleiters in Anspruch nehmen.