Stellen sich schützend vor die historische Innenstadt: Gerold Martin vom Ordnungsamt, Stadtbrandmeister Rainer Müller und Fachbereichsleiter Bernd Pfaff (von links). Mit Schildern in der Innenstadt machen sie auf das Verbot aufmerksam. Foto: Stadt Rottweil

Feuerwerksverbot in der historischen Innenstadt gilt seit 2009. Wichtige Hinweise für Silvesternacht.

Rottweil - Nach schweren Innenstadtbränden in Tübingen und Villingen-Schwenningen führte Rottweil 2009 als eine der ersten Städte im Land ein Feuerwerksverbot für seine historische Innenstadt ein.

Die Verantwortlichen von Ordnungsamt und Feuerwehr sind sich vor der fünften Neuauflage des Verbots einig: Die Maßnahme wird von der Bevölkerung akzeptiert und hat sich bewährt. Das Verbot gilt daher auch 2013. "Wir hatten seitdem keine Brandfälle an Silvester in der historischen Innenstadt. Das Feuerwerksverbot hat dazu sicherlich beigetragen", so Stadtbrandmeister Rainer Müller.

Historische Gebäude mit großen Dachstühlen aus Holz seien eben besonders gefährdet, zusätzliche Schutzmaßnahmen daher dringend geboten. Bernd Pfaff, als Fachbereichsleiter bei der Stadtverwaltung für Sicherheit und Ordnung zuständig, zieht Bilanz: "Das Verbot wird in aller Regel eingehalten. Dafür sind wir den Bürgern sehr dankbar. Sie leisten durch ihr vernünftiges Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer historischen Innenstadt." Das städtische Ordnungsamt wird die historischen Gassen auch 2013 wieder zur Tabuzone für Feuerwerk erklären: "Dort sind alle Formen von Feuerwerk strikt verboten – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche", unterstreicht Jörg Alisch, Leiter der städtischen Ordnungsabteilung.

Polizei geht verstärkt auf Streife

Das Ordnungsamt hat nach Weihnachten wieder Schilder aufgehängt, die auf das Verbot hinweisen. Der Sperrbezirk verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung. Die Polizei wird in der Silvesternacht in der Innenstadt verstärkt auf Streife gehen. "Wer sich nicht an das Feuerwerksverbot hält, muss mit Strafen rechnen. Es gibt leider immer ein paar Unvernünftige, Kontrollen sind daher nach wie vor erforderlich", betont Alisch.

50 Euro drohen jedem, der in der Innenstadt Feuerwerk abfeuert. Alisch mahnt: "Bei Vorsatz kann das Bußgeld sogar bis zu 100 Euro betragen." Außerhalb des historischen Rottweils ist Feuerwerk aber erlaubt. "Wir hatten in den vergangenen Jahren trotz des Verbots ein schönes Silvesterfeuerwerk in Rottweil. Wer gerne Raketen und Böller zündet, konnte trotzdem seinen Spaß haben", sagt Stadtbrandmeister Müller.

Er rät aber bei alle Neujahrsfreude zur Vorsicht: "Feuerwerkskörper sind Sprengstoff. Eltern sollten Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren lassen." Unbedingt sollten die Gebrauchshinweise der Hersteller gelesen werden. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten. "Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen ist untersagt", mahnt Müller.

Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Besonders wichtig ist dem Stadtbrandmeister: "Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen!" Im Übrigen sollten Blindgänger kein zweites Mal gezündet werden. Gefährlich ist es auch, Feuerwerk am Körper – etwa in Jacken- oder Hosentaschen – zu tragen. Und: "Wählen Sie im Ernstfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe."