Hier thront der Hörl-Rottweiler in der Fußgängerzone in Rottweil – im Kanton Zürich hat sich das Verwaltungsgericht mit der Gefährlichkeit der Rasse befasst. Foto: Otto

Das Verbot von Rottweiler Hunden im Kanton Zürich sorgt für Aufsehen – jetzt erfahren wir auf Nachfrage, dass das Verwaltungsgericht eingeschaltet wurde. Und auch eine Reaktion auf die Post aus Rottweil gibt es.

Das Verbot von Rottweiler Hunden hat weit über die Grenzen der Schweiz hinaus für Debatten und Proteste von Hundebesitzern gesorgt. Und aus Rottweil hatte sich Oberbürgermeister Christian Ruf mit einem Schreiben und einem speziellen Geschenk an die Regierungspräsidentin gewandt.