Mit manipulierten Spielautomaten hatten zwei Angeklagte eine sechsstellige Steuersumme hinterzogen. Jetzt erhielten sie vom Amtsgericht als Quittung eine Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt ist. Foto: © S. Engels – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Manipulation von Spielautomaten wird für Angeklagte richtig teuer. Gericht setzt Haftstrafen zur Bewährung aus.

Kreis Rottweil - Die Beweise ließen keinen anderen Schluss zu. Nur umfassende Geständnisse boten die Chance, einigermaßen glimpflich aus der Sache herauszukommen. Die beiden Angeklagten legten schließlich die Karten auf den Tisch – jetzt haben sie Bewährung.

Zu jeweils einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind, verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Rottweil am Dienstag zwei Angeklagte, die Spielautomaten mittels Betrugssoftware manipuliert hatten, wegen "Fälschung technischer Aufzeichnungen" (wir berichteten).

Mit den Tricksereien wollten sie Umsätze verschleiern, aber vor allem Vergnügungssteuer in erheblichen Umfang hinterziehen. Geschädigte war die Stadt Rottweil, der so (zunächst) mehr als 100.000 Euro an Steuereinnahmen entgingen. Zudem müssen beide Angeklagte binnen sechs Monaten je 8000 Euro an gemeinnützige Organisationen überweisen. Auch für die Kosten des Verfahrens müssen sie geradestehen.

Die Fakten sind im Großen und Ganzen unstrittig. Nach einem gesonderten Verfahren sind die beiden bereits dabei, ihre erheblichen Steuerschulden in Raten abzutragen. Auch eine Verurteilung im jetzigen Prozess stand in keinem Augenblick in Frage. Sie hatten etliche Kontrollstreifen der Spielautomaten gefälscht, so dass diese einen viel zu niedrigen Umsatz auswiesen, nach dem auch die Vergnügungssteuer berechnet wird.

Gericht baut Angeklagten "Goldene Brücke"

Und doch, das Gericht baute ihnen eine goldene Brücke. In langen Gesprächen in ebenso langen Verhandlungs-Pausen kam es zu einer Verständigung, gegen die sich auch die Staatsanwaltschaft nicht sperrte.

Voraussetzung einer moderaten Strafe war allerdings die volle Kooperation der Angeklagten, indem sie alle Vorwürfe einräumen. In diesem Falle sollte das Strafmaß zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und sieben Monaten liegen. Die Angeklagten sahen die angebotene goldene Brücke auf Anraten ihrer Anwälte als letzte Chance, ohne Freiheitsstrafe davonzukommen.

Nach einigen Beratungen trugen daher die Verteidiger, jeweils getrennt, im Namen ihrer Mandanten Erklärungen vor, die umfassenden Geständnissen gleichkamen. Selbst bei Nachfragen des Richters erteilten die Angeklagten bereitwillig weitere Auskunft.

So gab einer zu, jenes ominöse Notizbuch mit den echten Umsätzen geführt zu haben, das die Polizei bei Durchsuchungen sichergestellt hatte. Die Manipulation der Automaten hatten sie gemeinschaftlich begangen. Die Verfahren gegen die Ehefrau des einen, die eine falsche Steuererklärung abgegeben hatte, und die Lebensgefährtin des anderen, die als Spielhallenbetreiberin auftrat, sind mittlerweile eingestellt.

Der Staatsanwalt erinnerte in seinem Plädoyer an den langen Tatzeitraum von 22 Monaten, in denen die Angeklagten mehr als eine halbe Million Euro an Umsatz verschleiert und eine sechsstellige Summe an Vergnügungssteuer hinterzogen hatten. Deshalb hielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie eine Geldauflage von je 8000 Euro für angemessen.

Die beiden Anwälte des einen Angeklagten stimmten im Prinzip zu, forderten jedoch eine um einen Monat geringere Strafe. Schließlich hätten beide vor der Anklageerhebung mit der Wiedergutmachung des Schadens begonnen. Außerdem seien sie durch die Länge des Verfahrens großem psychischen Druck ausgesetzt gewesen, machte einer geltend.

Der dritte Anwalt verfolgte einen anderen Ansatz und argumentierte, dass der angerichtete Schaden im Vergleich mit anderen Steuerstrafverfahren gering und zwischenzeitlich fast wieder gutgemacht sei. Er selbst hielt ein Jahr und drei Monate für das angemessene Strafmaß.

Schließlich blieb das Gericht in seinem Urteil drei Monate unter dem Antrag des Staatsanwalts. Zwar sah es in seiner Urteilsbegründung den langen Tatzeitraum und die relativ hohe Summe der hinterzogenen Steuern als erschwerend an, die Angeklagten punkteten aber mit ihren Geständnissen und ihrer fast abgeschlossenen finanziellen Wiedergutmachung des Schadens. Zudem sind im Bundeszentralregister keine Vorstrafen der beiden vermerkt.

Die dreijährige Bewährung diene dazu, die Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten, da sie weiter im selben Metier tätig seien, betonte das Gericht. Die Geldauflage sei durchaus leistbar.

Auf die Angeklagten kommen also in nächster Zeit noch einige finanzielle Belastungen zu. Als Schlusswort konnten sich die beiden dann lediglich ein knappes "Es tut mir leid" abringen.