Bei höheren Aufwendungen für Krankheit und Pflege können Steuerzahler mit Rückerstattungen vom Finanzamt rechnen. Foto: Burgi Foto: Schwarzwälder Bote

Finanzamt: Neuberechnung entlastet

Kreis Rottweil. Die Neuberechnung der zumutbaren Belastung bei als außergewöhnliche geltend gemachten Krankheits- und Pflegekosten könnte demnach auch für Bürger aus dem Landkreis Rottweil zu Erstattungen vom Finanzamt führen: Die Steuerverwaltung überprüft nämlich in einer Sonderaktion etwa eine Million Einkommensteuerbescheide. Aufgrund der großen Zahl erfolgt die Überprüfung nicht in einem Schritt, sondern finanzamtsweise.

"In Kürze ist das Finanzamt Rottweil dran, dann gibt es für einige Steuerbürger in unserem Einzugsbereich gute Nachrichten", so Vorsteher Kewes. Betroffen sind Steuerbürger, die Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung in ihren Steuererklärungen geltend machten. Grundlage ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Januar 2017 (Aktenzeichen: VI R 75/14) zur stufenweisen Berechnung der zumutbaren Belastung bei geltend gemachten Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer (§ 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes).

Bisher ordnete die Steuerverwaltung bei der Berechnung der zumutbaren Belastung den Gesamtbetrag der Einkünfte in voller Höhe der maßgebenden Einkommensstufe zu. Jetzt wird nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet, der den jeweiligen gesetzlichen Stufengrenzbetrag übersteigt. Dies führt in der Regel zu einer stärkeren Entlastung der Steuerbürger.

Seit Anfang Juni 2017 wendet die Steuerverwaltung die Entscheidung des Bundesfinanzhofs in allen offenen Fällen an. Im Hinblick auf anhängige Revisionsverfahren, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung beschäftigen, erließ die Steuerverwaltung ab 29. August 2013 die Einkommensteuerbescheide in diesem Punkt vorläufig. Sie werden jetzt in einer Sonderaktion durch die Steuerverwaltung zu Gunsten der Betroffenen rückwirkend geändert. "Wir rollen auch die alten Fälle auf, damit die Bürger weitestgehend von der Neuberechnung profitieren", betont Kewes. Dies geschieht von Amts wegen. Ein Antrag ist deshalb nicht nötig. Der Erstattungsbetrag hängt von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen ab. Die Sonderaktion wird nun zunächst für die in der Außenstelle Oberndorf geführten Steuerbürger durchgeführt. Anfang Dezember sollen dann die in Rottweil geführten Steuerfälle folgen.