Da kommt einiges zusammen: Die neue Abwasserberechnung berücksichtigt, wer wie viel Schmutzwasser in die Kanalisation einleitet, das wie hier in der Kläranlage in der Au gereinigt wird. Foto: Pudimat

ENRW startet Aufklärungskampagne zur Umstellung auf Gebührensplittung.

Rottweil - "Rottweil stellt um!" – unter diesem Motto bereitet die ENRW die Bevölkerung in den kommenden Wochen auf die Abwassergebührensplittung vor. Spione über Rottweil? Wer heuer während der Fasnettage den Blick gen Himmel gerichtet hat, dem wird vielleicht ein kleines Flugzeug mit Kamera aufgefallen sein, das unermüdlich seine Runden über Rottweil geflogen ist. Keine Angst, es hat sich dabei nicht etwa um einen Fall von Geheimdienstspionage gehandelt, sondern um ein zentrales Element für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hierzulande.

Im vorigen Juli hat der Gemeinderat Rottweil mit seinem Beschluss die Weichen für die Umstellung der bisherigen Abwassergebührenregelung in der Kommune gestellt, die durch eine richtungsweisende Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 11. März 2010 angestoßen wurde (Az.: 2 S 2938/08).

Kurz und bündig: Die bisherige Abwassergebühr, die bisher über den Bezug von Frischwasser kalkuliert wurde, ist hinfällig. Denn eines werde bisher nicht berücksichtigt: Abhängig von der jeweiligen Flächenbeschaffenheit eines Grundstücks fällt beim einen Grundstücksbesitzer mehr zu klärendes Niederschlagswasser an als bei einem anderen.

Dieses Regenwasser fließt in die öffentliche Kanalisation und wird dann in Kläranlagen gereinigt – ein Aufwand, der bisher pauschal in die Abwassergebühren eingeflossen ist. Damit soll ab 1. Januar 2012 in Rottweil Schluss sein.

Luftaufnahmen der Grundstücke werden gemacht

Um die individuellen Berechnungsgrundlagen für die neue gesplittete Abwassergebühr je Grundstück zu erfassen, werden ab dem 9. September Erfassungsblätter an die Haushalte versendet. Auf diesen sollen die Bürger Angaben über ihr bebautes Grundstück machen. Zum Abgleich hat die ENRW im Februar den anfangs geschilderten Flieger losgeschickt, der per Kamera Luftaufnahmen der Grundstücke gemacht hat.

"Wenn es Unklarheiten gibt, kommen wir auch vor Ort vorbei und prüfen die Angaben nach", sagt Karin Blust, in deren Händen die Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühr im Hause ENRW liegt.

Damit die Bürger mit den Veränderungen schnell vertraut werden, startet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung der ENRW unter dem Motto "Rottweil stellt um!" eine Aufklärungskampagne. Neben der zentralen Bürgerinformationsveranstaltung im Kapuziner am Montag, 12. September, "tourt" von 14. bis 20. September ein Infomobil durch die Stadtteile. Zwischen dem 12. und 30. September ist zudem eine kostenlose Telefonhotline geschaltet. Und es gibt eine Infoseite auf der Homepage der ENRW.

"Die Bürger sollen möglichst umfassend aufgeklärt sein, was auf sie zu kommt", sagt Peter Küppers, Geschäftsführer der ENRW. "Wir sind seit etwa einem Jahr mit den Vorbereitungen für die Umstellung beschäftigt – das ist ein riesiges Projekt."

Wie sich die Umstellung für den Einzelnen auswirken wird, kann pauschal nicht gesagt werden. Klar ist aber, dass vor allem Grundstücke mit großen versiegelten Flächen, deren Regenwasser in die Kanalisation einfließen, stärker zu Buche schlagen, als Grundstücke, die hauptsächlich aus Wiese bestehen – dort kann das Wasser natürlich versickern.

 

Info

Wasserkosten

Abwassergebühr bisher:

Der Frischwasserverbrauch war alleiniger Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassermenge und damit der anfallenden Gebühr.

- Gesplittete Abwassergebühr:
Sie addiert sich aus zwei Teilen: Erstens, dem Schmutzwasseranteil. Zweitens, dem Niederschlagswasseranteil. Der Schmutzwasseranteil berechnet sich weiterhin aufgrund des Frischwassebezugs. Der Niederschlagsanteil richtet sich nach der Größe der Fläche in Quadratmeter sowie deren Oberflächenbeschaffenheit. Die Idee dahinter ist das Verursacherprinzip: Wer mehr Regenwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet, muss dafür auch höhere Gebühren bezahlen.

- Kosten:
Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, steht erst fest, wenn die Größe aller Flächen im Gemeindegebiet, die in die Kanalisation entwässern, bekannt ist. Also nach Abschluss und Auswertung der ab 9. September laufenden Erfassungsphase. Die gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2011, und fließt im kommenden Gebührenbescheid 2011 ein.

- Erfassungsblatt:
Auf den ab 9. September an die Haushalte verschickten Bögen werden die Dachflächen und deren Beschaffenheit (Normaldach/Gründach), die befestigten Flächen inklusiv ihrer Versiegelungsart (durchlässig/wenig durchlässig/undurchlässig) sowie die Einleitungsart jeder Fläche (in den Kanal/in eine Zisterne/in eine Versickerungsanlage) erfasst.
Es werden nur bebaute oder befestigte Grundstücke, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, in die Erfassung aufgenommen.

- Aufklärungskampagne:
Am Montag, 12. September, findet im Kapuziner um 19 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Das Infomobil ist (jeweils von 9 bis 18 Uhr mit einer Mittagspause zwischen 12.30 und 13.15Uhr) am Mittwoch, 14. September, in Rottweil auf dem Kapuzinerparkplatz; am Donnerstag, 15. September, in Zepfenhan bei der Turnhalle; am Freitag, 19. September, bei der Turnhalle in der Rottweiler Altstadt; am Montag, 19. September, bei der Turnhalle in Hausen; am Montag, 19. September, in Neufra vor dem Rathaus; am Dienstag, 20. September, in Göllsdorf vor dem Rathaus.
Zwischen Montag, 12., und Freitag, 30. September, ist die kostenlose Hotline, Telefon 0800/9464261, geschaltet.

Weitere Informationen bietet auch die ENRW Homepage ab Ende Juli unter www.enrw.de/gesplittete-Abwassergebuehr.