50 Bohrungen liefern die Erkenntnisse über den Baugrund im Esch für den geplanten Gefängnisneubau. Foto: Pfannes Foto: Schwarzwälder Bote

Neubau: Bohrkerne zur Auswertung

In den vergangenen Wochen haben auf dem Grundstück für den Gefängnisneubau im Esch Bohrungen stattgefunden (wir berichteten). Nun werden die Ergebnisse ausgewertet und für die Planung in einem Gutachten aufbereitet.

Rottweil. Rund 950 Meter Bohrkerne aus 50 Bohrungen liegen nun im Labor, wie Thomas Steier, Leiter des Amts Vermögen und Bau in Konstanz, auf Anfrage erklärt. Das Baugrundgutachten werde derzeit ausgearbeitet. Bereits klar ist: Eine Bestätigung der Ergebnisse aus der Voruntersuchung zeichnet sich ab. "Der Baugrund ist anspruchsvoll", sagt Steier. Auch wenn die Bohrungen bereits abgeschlossen sind – im Esch laufen im Moment trotzdem weitere Arbeiten. Das Landesamt für Denkmalpflege führe aktuell archäologische Voruntersuchungen in Form von Baggerschürfungen durch. Sind auch diese abgeschlossen, werde das Grundstück wieder landwirtschaftlich genutzt.

Die Planungen für den Neubau werden auf Basis des Siegerentwurfs fortgeführt, blickt der Leiter des Amts Vermögen und Bau auf die weiteren Schritte. Derzeit werde die Vorplanung erstellt, in die unter anderem die Ergebnisse aus dem Baugrundgutachten noch eingearbeitet werden müssen.

Vorplanung im August

"Der Abschluss der Vorplanung ist für August 2019 vorgesehen, danach erfolgt die tiefergehende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für die Veranschlagung im Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg. Parallel dazu laufe das Bebauungsplanverfahren, bei dem die Stadt Rottweil die Federführung habe.

Unverändert ist laut Steier die grobe Kostenschätzung für das Projekt: sie liegt bei rund 182 Millionen Euro. Allerdings sei diese Schätzung in diesem frühen Planungsstadium noch mit einem recht großen Unsicherheitsfaktor von 30 Prozent versehen. "Grundsätzlich", so Steier, "unterliegen Kostenschätzungen in der Vorplanung üblicherweise einer Schwankungsbreite von 30 Prozent". Belastbare, auf der konkreten Entwurfsplanung basierende Kosten könnten erst nach Abschluss der Planungen ermittelt werden, erläutert Steier.