In manchen Fällen wird die Mitgliedschaft gekündigt. (Symbolfoto) Foto: Stockfotos-MG/ stock.adobe.com

Kündigung der Volksbank-Mitgliedschaft nahegelegt. Bank verweist auf den genossenschaftlichen Gedanken.

Rottweil - Unser Leser Tobias Flaig staunte nicht schlecht, als er in jüngster Vergangenheit gleich mehrfach Post von der Volksbank Rottweil erhielt. Darin wurde ihm, wie er dem Schwarzwälder Boten berichtet, "nahegelegt", seine seit fast 25 Jahren bestehende Mitgliedschaft bei der Genossenschaftsbank zu beenden. "Als Begründung wurde angegeben, ich hätte neben der Mitgliedseinlage nur noch ein Sparkonto, dies würde nicht ausreichen, eine Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Das Komische daran ist, dass ich in all den Jahren noch nie viel mehr als die beschriebenen Einlagen besessen habe", sagt der Dietinger, und ärgert sich. Soll hier womöglich die Dividende gespart werden? Ist so ein Vorgehen üblich?

Weil regelmäßig auch andere Mitglieder ein derartiges Schreiben erhalten, wollen wir Licht ins Dunkel bringen. Warum legt die Volksbank manchen Mitgliedern eine Beendigung ihrer Mitgliedschaft nahe?

In ihrem Statement dazu stellt die Volksbank den genossenschaftlichen Gedanken in den Vordergrund. Das Miteinander von Mitgliedern und Mitarbeitern der Genossenschaft stehe im Mittelpunkt. Die Volksbank Rottweil habe einen klaren Auftrag: Sie diene der Förderung ihrer Mitglieder. Das heiße, eine Genossenschaftsbank habe nicht den Selbstzweck, so viel wie möglich Geld zu verdienen, sondern sei "eine Personengemeinschaft, bei der alle Mitglieder zusammenstehen"

Eine über Jahre ruhende Geschäftsbeziehung, wie im vorliegenden Fall, stehe konträr zum Genossenschaftgedanken. "Es widerspricht dem Treueprinzip, wenn von einem Einzelnen nur die Früchte der gemeinsamem Leistung aller Beteiligten in der Genossenschaft geerntet werden, im Übrigen aber die Geschäftsverbindung vernachlässigt wird", heißt es in der Erklärung. Die Mitglieder seien Teilhaber der Bank und teilten damit die genossenschaftlichen Werte. "Dazu gehört eben auch, uns als Partner für ihre Finanzdienstleistungen zu wählen und nicht nur die (monetären) Vorteile aus einer Mitgliedschaft in Form der Dividende einseitig zu nutzen: eben partnerschaftlich und fair."

Und wie geht es nun in einem Fall wie dem vom Tobias Flaig weiter? Grundsätzlich werde dem betreffenden Mitglied genügend Zeit gelassen, um zu reagieren, sprich die Möglichkeit zu ergreifen, "die Zusammenarbeit zu intensivieren". Oder eben, die Mitgliedschaft zu beenden. Bei keinerlei Reaktion erfolge dieser Schritt irgendwann von Seiten der Bank – im Sinne des Genossenschaftsgedankens. Zum Abschied gebe es selbstverständlich die geleistete Einlage zurück sowie – bis zu diesem Zeitpunkt anteilig – auch die Dividende.