Das Areal zwischen Klarastraße und Eisenbahnstraße. Archivfoto: Karhausen Foto: Schwarzwälder Bote

Versteigerung: Käufer zahlt 107 000 Euro / Stadt bietet bis 75 000 Euro mit / Großes Interesse

Rottweil. Bei der Versteigerung von zwei Grundstücken der Deutschen Bahn (wir berichteten) hatte die Stadt Rottweil am Wochenende das Nachsehen. Ein bislang unbekannter Bieter bekam am Schluss für sein Gebot von 107 000 Euro den Zuschlag. Bürgermeister Christian Ruf, der für die Stadt mitsteigerte, stieg bei 75 000 Euro aus.

Bei den versteigerten Grundstücken handelt es sich um zwei ungleichmäßig geschnittene Grundstücke, getrennt durch die Eisenbahnstraße. Insgesamt handelt es sich um rund 4500 Quadratmeter, davon sind 2500 als Kleingartenanlage verpachtet. Der übrige Teil stellt einen langgezogenen Grünstreifen entlang der Eisenbahnstraße dar. Für die Gartengrundstücke wird derzeit eine Jahrespachteinnahme von insgesamt 80 Euro erzielt.

Wie Tobias Hermann, Pressesprecher der Stadtverwaltung, auf Nachfrage berichtet, gab es an der Versteigerung – im Vergleich zu vielen anderen angebotenen Objekten an diesem Tag – ein ungewöhnlich großes Interesse. Rund zehn Bieter hätten an der öffentlichen Versteigerung teilgenommen, die über den Livestream des Auktionshauses mitverfolgt werden konnte.

Der Startpreis lag bei 32 500 Euro, der Zuschlag erfolgte bei 107 000 Euro. "Wer das Grundstück erworben hat, ist uns noch nicht bekannt, da die Gebote telefonisch abgegeben wurde", erklärt Bürgermeister Ruf. Die Stadt Rottweil habe bis zu einem Preis von 75 000 Euro mitgeboten. Dieser Preis sei für ein solches Gartengrundstück gerade noch vertretbar gewesen. "Unsere Gebote müssen sich in das vorhandene Rottweiler Preisgefüge einordnen", verweist Ruf darauf, dass sich die Stadt bei der Berechnung des Maximalgebots am Wert vergleichbarer Bereiche im Rottweiler Stadtgebiet orientiert habe.

"Der nun erzielte Betrag bewegt sich jedoch weit darüber, fast schon in Sphären von Bauerwartungsland", kommentiert der Bürgermeister, "obwohl kein Baurecht vorhanden ist und von der Stadt auch nicht beabsichtigt ist, ein solches zu schaffen". "Was hier am Ende bezahlt wurde, kann daher allenfalls als Liebhaber- oder Spekulationspreis bezeichnet werden, auf den die Stadt nicht eingehen kann", so Ruf.